ADB:Gerber, Carl von

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Artikel „Gerber, Carl von“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), ab Seite 291, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerber,_Carl_von&oldid=542380 (Version vom 25. Dezember 2009, 19:38 Uhr UTC)
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Gerber: Karl Friedrich Wilhelm von G., berühmter Jurist, sächsischer Staatsmann, wurde als Sohn bürgerlicher Eltern am 11. April 1823 zu Ebeleben (Schwarzburg-Sondershausen) geboren, wo sein Vater, ein durch Arbeiten über Horaz bekannter Philolog, Rector der lateinischen Stiftsschule war. Sechsjährig siedelte er mit seinen Eltern nach Sondershausen über, da die 1829 zu einem Gymnasium umgewandelte Stiftsanstalt dorthin verlegt worden war. Gr besuchte diese bis zur Prima und studirte seit Ostern 1840 in Leipzig Philologie, wandte sich aber bald der Rechtswissenschaft zu und schloß sich namentlich dem berühmten Quellenforscher G. Hänel, der den strebsamen Studenten zu seinen Lieblingesschülern zählte, dem Germanisten Albrecht und dem Pandektiften Puchta an. Der nachhaltige Eindruck dieser Männer gibt sich deutlich in seinen Schriften zu erkennen. Vielleicht noch anregender war für ihn sein Aufenthalt auf der Heidelberger Hochschule (Michaelis 1841 bis Ostern 1843), wo er in Mittermaier und v. Vangerow hervorragende Vertreter seines Faches fand.. Schon in seinem sechsten Semester, am 2. Februar 1843, promovirte er 8umt11z cum 18.uc1S bei der Juristenfaeultät der Carolina A1bertina und bestand im Herbste darauf zu Sondershausen sein Staatsexamen. Eine einjährige Thätigkeit im praktischen Dienste ließ ihn schnell erkennen, daß sein auf die höchsten Ideale gerichteter Geist in dieser Art des juristischen Berufes niemals Befriedigung finden werde. Er zögerte daher nicht, trotz seiner Jugend sich Ende October 1844, also mit noch nicht 22 Jahren, in Jena zu habilitiren. Seine Vorlesungen über deutsches Privatund Lehnrecht, deutsche Staats und Nechtsgeschichte, Encyklopädie der Rechts 19* [292] wissenschaft u. f. w., noch mehr aber sein im Juli 1846 erschienenes, vonganz neuen Gesichtspunkten ausgehendes Buch „Das wissenschaftliche Princip des gemeinen deutschen Privatrechtes (Jetia 1846), erregten solches Aussehnin Fachkreisen, daß er bereits Januar 1846 einen Ruf als Professor nach Königsberg bekam. Doch lehnte er ab und wurde wenige Monate später in Jena zum außerordentlichen Professor ernannt. Als ihm Ostern 1847 der durch Laspeyres’ Tod erledigte Lehrstuhl für deutsches Recht an der Universität Erlangen angeboten wurde, zögerte er nicht, dem Rufe Folge zu leisten, so glücklich er sich auch im Kreise seiner Jenaer Berufsgenossen und namentlich in dem Hause des liebenswürdigen Justizrathes.8 Guyet gefühlt hatte. In Erlangen entwickelte er eine ungemein segenereiche Thätigkeit. Sein hervorragendes Lehrtalent entfaltete sich zu Voller Blüthe. Gleichzeitig arbeitete er“ rastlos an dem Werke, das seinen Namen unvergänglich machen sollte und noch heute an der Spitze aller ähnlichen Leistungen steht, an seinem „System des deutschen Privatrechtes, dessen zwei Abtheilungen .H1848 und 1849 in Jena erschienen und bis 1895 bereits 17 Auflagen erlebt haben. War bisher das deutsche Privatrecht unter der Einwirkung der historischen Schule (Eichhorn) „als eine buntscheckige Vielheit von Rechten im subjectiven Sinne“ erschienen, so bemühte er sich in diesem Werke ein dogmatisches Princip aufzustellen, daser „in der juristischen Analyse der im historischen Stoffe liegenden lebendigen Ideen erblickte, in ihrer Auffassung als individuelle juristische Größen und ihrer Construction nach derselben Methode, nach welcher das römische Recht seine Stoffe entwickelt“. Die Richtigkeit dieser Auffassung, ihre strenge Durchführung und die Meisterschaft der Sprache, die einfach, klar und infolge bildlicher Vergleichungen, poetischer Wendungen und gelegentlicher Dichtercitate, namentlich aus seinem Lieblingsschriftsteller Goethe, weit entfernt von jeder Trockenheit ist, machten die Arbeit zu dem, was sie noch heute ist, zu dem meist benutzten Lehrbuche des deutschen Privatrechtes. Es konnte nicht fehlen, daß nach dem Erscheinen dieses Aufsehen erregenden Werkes die verschiedensten deutschen Universitäten wetteiferten, G. zu gewinnen. Einen Ruf an Thöl’s Stelle 1849 nach Rostock lehnte er ab. Ebenso gelang es ihm 1851, seine der Universität Gießen bereits gegebene Zusage wieder rückgängig zu machen, da Tübingen ihn als Ersatz des nach Leipzig übersiedelnden Wächter begehrte und ihm, da er sich in Gießen gebunden erklärte, auch die Würde eines Vicekanzlers antrug. So schied er nach fünfjährigem Aufenthalte, in den seine Vermählung mit Rosalie V. Bloedau, Tochter des fürstlich Schwarzburgischen Geheimen Rathes und Leibarztes v. Bloedau, fällt (1848), von Erlangen und siedelte Herbst 1851 nach Tübingen über, wo seiner Auszeichnungen verschiedenster Art warteten. Vom Vicekanzler stieg er Januar 1855 zu der Würde eines Kanzlers, d. h. Regierungsbevollmächtigten der Universität empor und örwarb damit einen Sitz im württembergischen Landtage. Seiner Lehrthätigkeit wurde er, zum großen Leidwesen seiner Hörer, längere Zeit durch Entsendung zu der Conferenz entzogen, die sich 1857–1861 in Nürnberg und später in Hamburg mit Abfassung eines Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches beschäftigte. Um daß Zustandekommen dieser für Deutschland wichtigen Schöpfung hat sich G. als Vertreter Württembergs große Verdienste erworben. Als Veweis seines unbegrenzten Vertrauens trug ihm der König von Württemberg März 1861 das Cultusministerium an. Aber wegen der gerade schwebenden Verhandlungen mit Rom betreffs eines Concordates, daß die katholische Kirche einseitig begünstigen sollte, lehnte er ab und verließ Tübingen, wo er sich übrigens „nach dem 1859 erfolgten Tode seiner ersten Gemahlin mit deren Schwester Helene 1861 vermählt hatte. Mit Erhebung in den persönlichen [293] –Adelstand ausgezeichnet, ging er 1862 als Professor und Oberappellationsgerichtsrath nach Jena und Ostern 1863 als Professor des deutschen Privat-, Staats und Kirchenrechtes nach Leipzig. Am 25. April hielt er seine Antritts Vorlesung in der Aula über die Nachdruckgesetzgebung, ein Thema, das mit besonderer Rücksicht auf die Metropole des deutschen Buchhandels gewählt war, und eröffnete damit die Reihe seiner durch Klarheit wie vollendete Form gleich ausgezeichneten Collegien, die neben den Pandektenvorlefungen „des alten Wächter“ und denen Roscher’s über Nationalskonomie zu den bestbesuchten der Universität gehörten. Oft war das andächtig lauschende Auditorium hingerissen, so namentlich in der letzten Stunde des Wintersemesters 1870K71, wo der gefeierte Lehrer begeistert das Glück schilderte, seine Vorlesung mit dem Vielversprechenden Ausblicke in die Zukunft schließen zu können, den die Gründung des neuen, deutschen Reiches dem vaterländischen Staats und Rechtssleben eröffnete. Wie beliebt er bei seinen Amtsgenossen war, zeigte sich in seiner zwei Mal hintereinander erfolgenden Wahl zum 1TSoto1– mzgniä0us für die Jahre 1865Ks6 und 1866167. Auch bekleidete er zwei Mal, 1868X69 und 1870A71 das Amt eines Decans der Juristenfacultät. Seine nationale Gesinnung bewirkte, daß er 1867 vom Leipziger Landkreise als Abgeordneter in den constituirenden Reichstag des norddeutschen Bundes gewählt wurde. Rückhaltlo58 trat er hier mit seiner ganzen Person für die Neugestaltung der deutschen Verhältnisse ein. In Leipzig erschien 1865 auch sein drittes großess Werk, „Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechtes betitelt (3. Aufl. H1880), nachdem er 1851 und 1852 in Tübingen zwei kleinere Arbeiten „Zur Charakteristik der deutschen Rechtswissenschaft“ und „Ueber öffentliche Rechte“ geschrieben hatte. Auch die „Grundzüge“ waren ein grundlegendes Werk, auf dem spätere Bearbeiter des Gegenstandes, z. B. Laband, großentheils fußen. Entscheidend für Gerber’s weiteres Leben wurde die erste Landessynode in Sachsen 1871. Das Verständniß und Geschick, womit er als Präsident diese oft sehr schwierigen Verhandlungen leitete, bewirkten, daß er nach v. Falkenstein’s Abgange Ostern 1871 zum Cultusminister ernannt wurde. Getreu wandelte er als solcher die Bahnen, die ihm sein Vorgänger gewiesen hatte. War dessen Streben schon darauf gerichtet gewesen, „an die Spitze der evangelisch-lutherischen Kirche eine wirklich geistliche Behörde zu stellen“, so verwirklichte er 1878 diesen Plan durch Errichtung des halb aus geistlichen, halb aus weltlichen Räthen bestehenden Landesconsistoriums und löste mit dieser Behörde, die zwar einen rein kirchlichen Charakter trägt, gleichwohl aber auch das Laienthum zur Theilnahme an der Kirchenverwaltung heranzieht, in glücklichster Weise die schwierige Frage nach dem besten Ausgleiche zwischen Staat und Kirche. Die Wohlfahrt der Kirche und ihrer Diener ließ er sich auch nach Schaffung des Landesconsistoriums so Viel als möglich angelegen sein. Die Lebenbedingungen der Geistlichen suchte er fortgesetzt günstiger zu gestalten und brachte es dahin, daß in Sachsen gegenwärtig „die finanzielle Lage derselben, sowie ihrer Wittwen und Waisen, unter allen deutschen Staaten mit an erster Stelle steht“. Ferner ist es seiner Anregung zu danken, daß heut zu Tage jeder Christ in Sachsen die Wohlthaten und Segnungen der Kirche unentgeltlich genießen kann. Endlich ist auf dem Gebiete des Kirchenbaues während seiner zwanzigjährigen Wirksamkeit als Cultusminister Dank der großen Opferwilligkeit des Staates Ansehnliches geleistet worden. Am meisten muß ihm aber Staat und Kirche dafür dankbar sein, daß er es von vornherein durch seine durchaus objective, aber feste und bestimmte Haltung der katholischen Kirche gegenüber verstanden hat, Sachsen vor den nachtheiligen Folgen des Culturkampfes, wie er rings in den Nachbarländern tobte, zu [294] bewahren. –Die angesichts des katholischen Hofes sehr schwierige Frage nach Stellung des Staates zur katholischen Kirche regelte er gründlich. Nicht ohne Mühe setzte er 1876 das Gesetz wegen des staatlichen Oberafufsichterechtes durch, ’das von der zweiten Kammer angenommen worden war, von der ersten Kammer aber, und namentlich von Prinz Georg, beanstandet wurde. H – Das höhere Unterrichtswesen hatte unter G. eine große Gährungszeit durchzumachen. Aber dank seiner warmen Liebe zu echter humanistischer Bildung und dank seiner weisen Mäßigung, die weder die Anhänger der alten Richtung, noch die ungeftüm Vorgehenden Neuerer einseitig begünstigte, gelang es ihm, unter Beseitigung offenkundiger Mängel im Gymnasialunterrichte den Kern humanistischer Bildung zu schützen. Er that dies namentlich in dem hoch-s bedeutsamen Gesetze über die Gymnasien, Realschulen und Seminare Vom 22. August 1876, in der Lehr- und Prüfungsordnung Vom 29. Januar 1877, die einige Abänderungen durch die Bekanntmachung vom 8. Juli 1882 erfuhr, und in den neuen Lehrplänen, die zwar erst mit dem Beginne des Schuljahres 1893s94 in Kraft traten, aber sein eigenstes Werk sind. Außerdem stammen noch von ihm das Gesetz Vom 9. April 1872 über die Emeritirung der Lehrer an höheren Anstalten, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen, für das höhere Schulamt und die pädagogische Prüfung an der Universität Leipzig vom 1. November 1877, 31. August 1887 und 26. Januar 1888, endlich das Gesetz Vom 10. März 1890 über den Wegfall der Pensionsbeiträge der Geistlichen und Lehrer. Hatte ferner Sachsen bisher nur drei königliche Gymnasien in den beiden alten Fürstenschulen und dem 1868 gegründeten Chemnitzer gehabt, so fügte er diesen fünf andere hinzu, indem er zu Dresden-Neustadt 1874 und Leipzig 1880 zwei neue errichtete, das zu Plauen i. V. 1889 aus gemischt städtisch-staatlicher in rein staatliche Collatur übernahm und die beiden Realschulen zu Wurzen 1882K83 und Schneeberg 1888 in königliche Gymnasien umwandelte. Außerdem erhielten die Nicolai- und die Thomas Schule in Leipzig (1872, 1877), das Freiberger Gymnasium (1875) und die beiden Fürstenschulen (Meißen 1876–1879, Grimma 1887–1892) neue, prächtige Gebäude.

Auf dem Gebiete des Realschulwesens führte G. die von seinem Vorgänger durch das Gesetz vom 2. December 1870 geschaffene Sonderung der Realschulen l. und II. Ordnung noch schärfer durch, indem er seit 1877 die Abiturienten der ersteren Gattung zum Universitätsstudium in Mathematik, Naturwissenschaften und neueren Sprachen zuließ und durch Verordnung vom 15. Februar 1884 die Realschulen Il. Ordnung in neunclassige Realgymnasien umgestaltete. Im übrigen nahm die Zahl der Realschulen in Sachsen unter ihm stark zu, namentlich die 11. Ordnung in den siebziger Jahren.

Am meisten hat das Volksschulwesen dem Minister G. zu danken. Da das alte Volksschulgesetz von 1835 dem Zeitgeiste in keiner Weise mehr entsprach, brachte er bei den Ständen ein neues ein, das nach hartnäckigem Kampfezwischen erster und zweiter Kammer am 26. April 1873 rechts kräftig wurde und am 15. October in Wirksamkeit trat. Dieses Gesetz bedeutete etwas durchaus Neues, wie es damals kein anderer Staat aufzuweisen hatte. Durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen in der Folgezeit ergänzt, hat es sich glänzend bewährt. Hatte bisher diewi Kirche die Oberaufsicht über die Volksschulen geführt, so übertrug das neue Gesetz diese auf den Staat und ließ sie durch Bezirks Schulinspectoren, d. h. Fachmänner ausüben. Den Schulgebäuden widmete es, namentlich in fanitärer Beziehung, weitgehende Aufmerksamkeit. In den realen Fächern, zu denen Zeichnen, Turnen und weibliche –Handarbeit neu hinzutraten, steckte es mit Rücksicht auf die gesteigerten An- [295] forderungen des Lebens die Ziele bedeutend „ höher. Endlich führte es die obligatorische Fortbildungsschule ein, die G. in der Folgezeit gegen zahlreiche Angriffe, namentlich in der denkwürdigen Landtagssitzung des 14. November 1879, energisch vertrat.

Für die Seminarlehrer bekundete G. immer ein warmes Herz. 1872 und 1874 setzte er beim Landtage Erhöhungen ihrer Besoldung sowie bessere Versorgung ihrer Witwen und Waisen durch und war noch in den letzten Monaten seines Lebens mit Ausarbeitung von Gesetzentwürfen ähnlichen Inhaltes beschäftigt. Zum Zwecke ihrer gründlicheren Ausbildung aber hob er das Seminarwesen mit allen Kräften. Im Anschlusse an das Volkesschulgesetz erließ er am 14. Juli 1873 eine neue Lehrordnung und hob das Ansehen der Seminare durch ihre Aufnahme unter die höheren Schulen laut Gesetz vom 22. August 1876. Für Errichtung neuer Anstalten aber sorgte er in Oschatz 1871, Schneeberg 1872, Pirna, Löbau 1878, Dresden 1875 (Lehrerinnenseminar) und Auerbach i. V. 1876. Endlich suchte er durch Einführung amtlicher Conferenzen und freier Vereinigungen verschiedener Art die wissenschaftliche Weiterbildung aller bereits im Amte befindlichen Volksschullehrer zu fördern.

Auch dem technischen und gewerblichen Schulwesen, daß bei Sachsenshervorragender Stellung unter den Industriestaaten eine große Rolle spielt, schenkte G. die ihm gebührende Beachtung. Alte gewerbliche Lehranstalten wurden den Anforderungen der Neuzeit entsprechend umgewandelt, neue in großer Zahl gegründet. Am deutlichsten zeigt sich der Fortschritt auf diesem Gebiete an dem Polytechnikum zu Dresden, daß 1872–75 ein großartig angelegtes, mit allen der Neuzeit entsprechenden Einrichtungen Versehenes Gebäude erhielt und 1890 zur technischen Hochschule erhoben wurde. Die Zahl der Besucher stieg auffällig, die der Docenten verdoppelte sich fast unter G. Die größten Sympathien aber hat der ehemalige Universitätsprofessor allezeit der .4.1n1-t mater in Leipzig entgegengebracht. Die Grundsätze, die er bei Behandlung aller Universitätsangelegenheiten als Cultu-Sminister befolgen wollte, faßte er in der Stunde des Abschiedes von seinen akademischen Berufsgenossen in die Worte zusammen: „Schaffet jederzeit den ausgezeichnetsten Mann, befreit seine Wirksamkeit von allen Hindernissen und regiert im übrigen so wenig als möglich“. Den größten Werth legte er auf den ersten Theil dieses Programms. „Unser Streben“, sagte er noch in seiner letzten Rede in der zweiten Kammer vom 26. November 1891, „geht darauf hinaus, an den einzelnen Stellen thunlichst die hervorragendsten geistigen Kräfte von Deutschland zusammenzubringen. Was von der Universttät und ihren ausgezeichneten Vertretern für ein Segen ausgehen kann, das würde ich leicht beweisen können, ein Segen, der Viel bedeutender ist, als daß ihn statistische Nachweise bestimmen könnten. Ein einziger, in seinem Fache ganz hervorragender Mann gibt geistige Anregungen, die durch Vermittlung seiner Schüler dem ganzen Lande zu Gute kommen, und ich könnte leicht Beispiele dafür anführen, wie der ganze Bildungsstand eines Landes in einer gewissen Sphäre sich auf einen einzigen wissenschaftlichen Meister zurückführen läßt, von dem die Anregungen dazu ausgegangen sind“. Die Zahl der unter G. berufenen Koryphäen ist daher groß. Auskihr seien hervorgehoben die Juristen Windscheid (1874, Nachfolger Wächter’os), Binding (1873), Wach (1875) und Sohm (1887), die Mediciner His (1872), Wagner (1876), Cohnheim (1877), Flechsig (1878), A. Hoffmann und F. Hofmann, der Chemiker Ostwald (1887), der berühmte Philosoph Wundt (1875), daß philologische Dreigestirn Ribbeck (1876), Lipsius (1885), Wachömuth (1886), die beiden Historiker Maurenbrecher (1884) und Lamprecht (1890), der Germanist [296] Sievers (1891), der Geograph Ratzel (1886, Nachfolger des nur dreiJahre der Universität angehörenden Richthofen) und die drei 1888 berufenen Theologen Heinrici, Brieger und A. Hauck.

„Hemmnisse“, soweit sie in mangelhaften wissenschaftlichen Instituten bestanden, beseitigte er durch eine große Zahl hervorragender Neubauten, die er „mit dem vollen Rüstzeuge der Forschung“ ausstattete. Um das schon unter Falkenstein errichtete neue zweite physiologische Institut gruppirte sich ein medicinisches Institut nach dem andern, so daß in der Johannisvorstadt ein ganzes Medicinerviertel aus dem Boden .emporwuchs. Die Juristenfacultät erhielt den stolzen Doppelpalast des am 80. October 1882 eingeweihten Juridicumes. Allen Facultäten aber kam die Errichtung der neuen Universitätsbibliothek 1887–1891 zu Gute, in deren Lesesaal Gerber’s Büste in Anerkennung seiner Verdienste um Leipzigs Hochschule aufgestellt wurde. Endlich liegen auch in der Zeit von Gerber’s Cultusministerium die Keime zu dem 1897 vollendeten Umbau der alten Universität. Was Gerber’s Name in der baulichen Entwicklung der Landesuniversität bedeutet, ersieht man am besten daraus, daß 1867–1898.17 neue wissenschaftliche Institute entstanden, von denen die meisten den Jahren 1871–1891 angehören. Zu den Gesammtkosten derselben von 81K2 Millionen Thaler gab der Staat 61s2 Millionen! Kein Wunder, daß bei solcher Fürsorge die Besucherzahl der Universität stetig zunahm. 1889 sah die Leipziger Hochschule ihr bestbesuchtes Sommersemester mit 3322, 1891192 ihr stärksteos Wintersemester mit 3458 Besuchern.

Nach diesem Ueberblicke über Gerber’s fruchtbringende Thätigkeit als t Cultusminister gebührt es sich, noch seiner Verdienste als Generaldirector der königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft zu gedenken. Auch i–n diesem Amte, das er seit Friesen’s Rücktritt 1876 bekleidete, hat er einen ungemein sicheren Blick bekundet, geeignete Männer in die maßgebenden Stellungen zu berufen. Unter Director Woermann (seit 1882) wurde die Gemäldegalerie bis 1891 nicht nur um etwa anderthalb Hundert werthvolle Gemälde bereichert, sondern erhielt auch einen zuverlässigen Katalog, in dem alle Ergebnisse der kunstwissenschaftlichen Forschung verwerthet sind. Das Kupfersticheabinet nahm unter Lehrs einen großen Aufschwung. Historisches Museum und Porzellansammlung wurden durch Ankäufe vervollständigt, ersteres namentlich durch die große Zschille’sche Waffen-, letzterets durch die besonders an altmeißner Figuren reiche Spitzner’sche Sammlung. Eine der größten Zierden des Landes aber wurde das seit dem 1. October 1–882 von Treu geleitete Albertinum, in dessen prächtigen Räumen 1884–87 Originalbildwerke und Gypsabgüsse zur Sculpturensammlung vereinigt wurden. Durch ihre gleich wissenschaftliche wie künstlerische Aufstellung ist sie ein Muster ihrer Art.

Für seine gesegnete Wirksamkeit hat G. reichen Dank geerntet. Anläßlich der silbernen Hochzeit des Königspaares wurde er 1878 in den erblichen Adelstand erhoben und erhielt bei der Wettin-Feier 1889 den höchsten sächsischen Orden der Rautenkrone. Nach Fabrice’s Tode wurde er April 1891 mit dem Vorsitze im Gesammtministerium und gleichzeitig mit dem Amte eines sächsischen Ordenskanzlers betraut. Beide Aemter bekleidete er nur kurze Zeit, denn am 22. December traf ihn mitten in Ausübung seines Berufes ein Schlaganfall; ein zweiter rief ihn am 2J. December 1891 früh vier Uhr nach schwerem Todes kampfe aus dem Leben ab. In ihm schied ein reichbegabter Mann, eine Leuchte der juristischen Wissenschaft, ein glänzender Redner, ein ausgezeichneter Menschenkenner, der mit seltenem Scharfblick hervorragend tüchtige Männer [297] ausfindig zu machen wußte. Mit– einer durchaus selbständigen Natur, die „in jeder Hiszsicht den Minister vom Parteimanne“ zu unterscheiden wußte, verband ser eine herzgsewinnende Liebenswürdigkeit, die selbst den Vertretern der äußersten Linken stets eine gewisse Hochachtung vor ihm abnöthigte, eine ideale Lebensauffassung und aufrichtige Religiosität, die er sich trotz der entgegengesetzt wirkenden Zeitströmung bis an sein Lebensende bewahrte.

Vgl. die zahlreichen Zeitungosnekrologe, von denen namentlich die am 24. December 1891 im Dresdner Anzeiger, in den Dresdner Nachrichten und in der Schlesischen Zeitung veröffentlichten, sowie der unter dem 23. December 1891 in der Leipziger Zeitung erschienene beachtenswerth sind. – Allgemeine Zeitung Vom 19. October 1871, Außerordentliche Beilage Nr. 292. – K. Whistling, Einige Leipziger Erinnerungen an Gxcellenz v. Gerber, im Leipziger Tageblatte vom 24. December 1891. – Sachsen unter König Albert. Leipzig, Sächs. Volksschriften-Verlag. – Die sächsischen Schulprogramme von Ostern 1892. – Außerdem standen dem Verfasser Vorstehenden Lebensabrisses eingehende Notizen seitens der Witwe des Staatsministers zur Verfügung.

H. Beschorner.
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