ADB:Gresemund, Theoderich der Jüngere
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Gtesemundt: Dietrich G. (zum Unterschied von seinem gleichnamigen Vater Junior genannt), geboren in Speier z: 1475, bleibt kurze Zeit in Rom, studirt Jurisprudenz auf italienischen Universitäten, wird Doctor in Ferrara, läßt sich aber nicht durch Anerbietungen italienischer Fürsten in dem fremden Lande halten, sondern geht über Straßburg, wo er mit Geiler von Kaisersberg Freundschaft schließt, nach Mainz, lebt als Canonicus in Mainz (1506 geistlicher Vicar, 1508 Protonotar des Mainzer Erzbiisthums, 1509 zum (1jkti11jtOr (:1erj mj1torjs„ 1510 zum Scholasticus ernannt), als welcher er auch eine mehrfach gedruckte Rede vor dem Mainzer Capitel hielt, gestorben 1512. Er wird vielfach als eifriger Humanist genannt, der Wimpheling in Briefen vertheidigte, den Heidelberger Humanistenkreis mit Gedichten erfreute; seine Schriften sind selten und ohne große Bedeutung. Schon in seinem 18. Jahre schrieb er seinen „1n 8Spt(-2m zrtjum 1ibera1ium (1ekenSj0118m (1ia10gus den er mit einem Schreiben (ca1. .1st11. 1494) seinem Lehrer Joh. Trithemius widmete. In diesem Dialoge streiten sich Chyron und Aristobulos über Werth und Unwerth der sieben freien Künste, und fordern, unter Assistenz der Künste selbst, G. zum Richter auf, der natürlicherweise dem Vertheidiger derselben, Chyron, der für die Bedeutung, den praktischen und theoretischen Nutzen der Künste breite Declamationen und die Beispiele hervorragender Männer des Alterthums ins Feld führt, Recht gibt. Der Vertheidiger rühmt u. A. die Astronomie, weil sie im Stande sei, das Zukünftige vorherzukünden und Schätze zu verschaffen; der Gegner bleibt am Schlusse jede-H einzelnen Dialogs bei seiner Ansicht. Diese Schrift, ein Zeugniß rühmlichen Eiferes, aber nicht eben ein Beweis allzugroßer Begabung oder hervorragender Kenntnisse, scheint dem G. die Beschuldigung eines Plagiats eingetragen zu haben ; wenigstens wehrt er sich in drei Gedichten im Anhange zu seiner zweiten Schrift gegen einen Zoilus, der 18,b0rjs 110Strj 1Jrjmj0j01sts 11uper oa1011Ogrs„1D11i:1 e(1jtas z1jeno ms.11eo er j11(In(1e ksbrjOsts Oontsi1(18b8t. Diese zweite Schrift nun: „1)0c1z11jrjj 0er1vzllj cum OA-tone 0ertomjo C18 kur0re germa11j(:o (1jebus g9nj:11jl-US 0etr11jsprjyjj (1jz10gus erschien 1495, ist dem Georg v. Halle (Mainz pr. cI:11. 1U-Ort. 1495) zugeeignet und durch Verse des Jacob Cantor und Joh. Cuspinian eingeleitet. Sie behandelt die, wie Cato sagt, thörichte Sitte der Deutschen (besonders der Speierer), sich jährlich einmal zu verkleiden und bemüht sich, nicht unwitzig, den Cato zu einer milderen Ansicht dieses Gebrauchs zu bekehren. Eine dritte Schrift wurde nach seinem Tode von Jacob Wimpheling heraus gegeben unter dem Titel: „1)e 7i018ts, tju1ts. 1D“l0gu11tjs.m 8. 0ru0e 11ist0rjz et os rme1r (Straßb. 1514). Die Historia erzählt, daß ein Mainzer, Schelkropf mit Namen, rasend über seinen Spielverlust, Heiligenbilder verbrecherisch verletzt habe und für seinen Frevel mit dem Feuertode bestraft worden sei, daß Gedicht, in Folge eines Gelübdes während einer Krankheit verfaßt, enthält lebhafte Declamationen gegen daß Spiel und für die Verehrung der Heiligen. Das Gedicht, von Geiler von Kaisersberg `sehr gerühmt, wurde von Gebwyler mit Scholien versehen und von demselben, von Gerv. Sopher in Offenburg, von Joh. mä Sapidus in Schlettstadt öffentlich erklärt. Sonstige Schriften oder Briefe von G. sind mir nicht bekannt. Trithemius in der Biographie seines jungen Freundes [641] (0:-tt-t1. j11. 7jr. bei Freher, ’1’rjtll. 0px-. bjst. 1. p. 176), in welcher er sich rechtfertigt, daß er einen so jungen Menschen bewährten Alten an die Seite gesetzt habe, nennt noch eine „0rs.ti0 nomine pbi108op11jse er 0rs.“O0rjse 8.(1 rerum pub1j0zrum gubernztOres„ ferner ein Gedicht „1n krs.trem ptsus„utem m:mus 0r– (1i11is prs(1jos.torum purisjn1mi1 1)ej pzrentjs 0O11oOptjo11em 8t01j(16 jmpug118.ll– tem daß in dem damals wüthenden Streit über die unbefleckte Empfängniß gewiß die Ansicht des Trithemius verfocht. Franz Irenikus erwähnt noch einen „08.tz1ogus epis0op0rum St zro11ispisOopo1–um I1ogunt. der von G. herrühren soll. Ein an ihn gerichteter Brief von Beatus Rhenanus (.4.rg. prj(1; j(1. tls.n. 1510) findet sich in „l’ompo11ij 1.8.(-ti opsrs.“ (Straßb. 1516, Fol. l.1ll), von Beatus Rhenanu2 wird G. genannt in einem Brief an Reuchlin 1509 (Reuchlin’s Briefwechsel S. 115) und in einem Briefe des Zasius an Thom. Wolf, 1506 (kspjst. 2-tsjj S(1. Riegger, p. 890), in welchem er als0s u1S1ni-te 17logun– tjuas j11ustrsror prjmsi“jus bezeichnet wird. In dem schon angeführten Briese des Beatus Rhenanus wird der Angeredete ferner als Sammler von Alterthümern, Inschriften und Münzen gerühmt und ermahnt, ein Werk über die Mainzer Alterthümer, ähnlich dem Peutinger’schen über die Augsburger, herauszugeben, Doch scheint aus dieser Veröffentlichung, durch die Grefemundt’s Name hätte bedeutend werden können, nichts geworden zu sein. Endlich wird G. noch von Erasmus gerühmt als: der Erfinder der Kunst 8tsmnzjs (Mischung aus Silber und Blei) rzspis 1jbros e1Ou(1Sn(1j- ein Lob, daß, häufig mißverstanden, dem G. den Namen des Erfinders der Buchdruckerkunst eingetragen hat. Der obengenannte Vater des G. führte von seiner Heimath den Beinamen von Meschede, war Arzt, Leibarzt der Mainzer Erzbischöfe Adolf II. und Berthold v. Henneberg, und schrieb eine Schrift „1)e (J011Sery8.11(18 S8.11jtst–e tsi11pO1s pestjs. Joannis, 80rjpt0r9S rer. N10gunr„ III. p. 393–420. Adam, Vitae gern1.111e(1. Riegger, .4moen. k’rjburg„ III., 346–852, wo eine zeitgenössische Biographie des G. Jun. abgedruckt ist.