ADB:Schele, Georg Freiherr von

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Artikel „Schele, Georg Freiherr von“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), ab Seite 751, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schele,_Georg_Freiherr_von&oldid=695660 (Version vom 25. Dezember 2009, 09:45 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Schele, Eduard Freiherr von
Band 30 (1890), ab Seite 751. (Quelle)
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Schele: Georg Victor Friedrich Diedrich Freiherr v. S., geboren am 8. November 1771 zu Osnabrück, † am 5. September 1844 zu Schelmburg. Die Familie gehörte der Ritterschaft des Bisthums Osnabrück an, ihr freihetrlicher Stand ist in Hannover 1838, in Preußen 1841 und 1843 ausdrücklich anerkannt worden. Georg v S., dessen Eltern Ludwig Clam.or v. S., osnabrückscher Kammerhetr und Landdrost († 1825), und Clara Freiin v. Münster, Schwester des bekannten hannovetschen Staatsmannes (s. A. D. B. 1)(111, 157), waren, wurde bis zum 16. Lebensjahre im elterlichen Hause erzogen, besuchte 1787–1789 die Ritterakademie zu Lüneburg und studirte 1789–1792 in Göttingen. Pütter verzeichnet ihn unter den Zuhörern des Jahres 1791. Nur kurze Zeit verbrachte S. im praktischen Justizdienst. 24 Jahre alt verheitatl;ete er sich mit Charlotte v. Ledebur, der Tochter des hannovetschen Kammerhetrn E. A– v. Ledebur, und lebte seitdem auf dem väterlichen Gute Schelenburg, nur als Mitglied der Osnabrücker Ritterschaft an den öffentlichen Geschäften betheiligt. Die eindringende Fremdherrschaft versetzte ihn auf einen größeren Schauplatz. ,In der 1807 nach Paris entfandten Huldigungsdeputatiou vertrat er mit Böselager die Nitterschaft, während Struckmatm für die Stadt und Kanzleirath v. Bar für die Beamtenschaft theilnahmen. Mit Errichtung des Königreichs Westfalen trat S. in dessen Dienst, auf Andringens des Geh. Rath;) v. d. Bus sche, des Chefs der Osnabrücker Regierung, wenn man Zimmermann? Zeugniß trauen darf. S. wurde Staatsrath und erster KüPmmerer Jerome`s, ` seine Frau Ehrenpalastdame der Königin. Im August 1808 erhielt er den Gesandtschaftsposten in München, den er zwei Jahre lang bekleidete; sein Gesandtschaftssectetür war Ernst v. d. Malsburg. Zurückgekehrt widmete sich S. wieder den Arbeiten des Staatsratlzs und suchte den König für eine“–Verbiudung der deutschen Staaten, die ste in ihrem Besitzstande gegen Frankreich schützen sollte, [752] zu gewinnen, eine Idee, die den Stimmungen am bairischen Hose nach Montgelas’ Rückkehr von Paris entsprungen sein mochte. ,Ihre Anregung kostete S. seine Stelle und machte ihn der französischen Polizei verdächtig, die ihn im Frühjahr 1813 cms vier Wochen als Staatsgefemgeneu nach Wesel schickte, dann zu einem zweimonatlichen Aufenthalt in Paris nöthigte, wo er zwar frei, aber unter Aufs sicht lebte. Nach Abwetfung der Fremdherrschaft trat S. in das politische–Leben Hannovers ein. Abgeordneter der Osnabrücker Ritterschaft zu dem ersten allgemeinen Landtage, der im December 1814 eröffnet wurde, gewann er unter seinen Mitf1änden bald eine Fühterstellung. Anfangs, wie es scheint, noch in guter Beziehung zur Regierung, denn er stellte, von ihr unterstützt, den Antrag auf Oeffentlichkeit der Verhandlungen, den die Mehrheit, in altständischer Heimlichteit befangen, ablehnte, sammelte er bald um sich die unzufriedenen aristoktatischen Elemente, die sich der von dem Ministerium und seinem Vertreter Rehberg beabsichtigten Ordnung der politischen Verhältnisse widersetzten. Obschon nur eine Minorität, brachte es die–Pattei durch ihre zu dem Grafen Münster in London hinüberreichende Verbindung dahin, daß Rehberg fiel und das Eins kammersi)stem aufgegeben wurde. Durch die Vereinigung der Abgeordneten der Ritterschaften in einer ersten Kammer hatte die bisherige Minorität eine der gesammten übrigen Vertretung zum mindesten gleichwerthige Stellung errungen. Schele’s Verdienst um die Verfassung von 1819 erkannte die Regierung dadurch an, daß sie ihn von der seit 1817 bekleideten Stelle eines Regierungsraths zu Osnabrück zu dem Amte eines Präsidenten des neugeschaffenen Obersteuer- und Schatzcollegiums beförderte, einer der wenigen Stellen in dieser überwiegend ständisch componitten Behörde, deren Besetzung dem Landesherrn vorbehalten war. War diese Behörde der Nerv der Verfassung von 1819 nach Lehzet1’s Ausdruck, so kam ihrem Leiter in Finanzverwaltung und ständischer Vertretung große Bedeutung zu. 1823 wurde S. zum wirklich-sn Geh. Rath und Mitglied des Geheimenraths ernannt. Gelang es im J. 1831 dem heimischen Beamtenthum, den Schwerpunkt der Regierung wieder nach Hannover zu verlegen und den Grafen Münster zu beseitigen, so ist es leicht erklärlich, wenn S. Von nun ab seine Gegner in der bürgerlichen Staatsdienetschaft und ihrer Stütze, der zweiten Kammer erblickte und energisch bekämpfte. Die Stelle Rehberg’s nahm jetzt Rose ein; die Miniratbeit, die früher durch die Verbindung mit dem Grafen Münster geglückt war, wurde jetzt durch Anknüpfung mit dem präsumtiven Thronfolger, Ernst August von Cumberland, versucht. Man kennt nicht alle Zwischenglieder, die dabei behülslich waren: eines scheint der preußische General Karl von Müffling gewesen zu sein, der, seit 1799 mit Schele’s Schwester vers heirathet, zum Herzog von Cumberland in guten Beziehungen stand. S. nahm inzwischen an den ständischen Arbeiten des Landes ununterbrochen Antheil. Er gehörte zu den sieben Commissaren, welche Namens der ersten Kammer den Entwurf eines Staatsgrundgesetzes im Winter 1831 auf 1832 mitberiethen. Die Verhandlungen zeugen von der Lebhaftigkeit seiner Theilnahme. Er tritt für die großen Grundbesitzer ein, denen man, anstatt sie zu beneiden, einen vorzüglichen Einfluß bei der Leitung der Gemeindeangelegenheiten einräumen solle, für die Einschränkung des Rechts der Stände auf eine Obhut der Domänen. damit nicht dem Könige die Möglichkeit, für das Wohl der Unterthanen zu sorgen, abgeschnitten werde, äußert sich übrigens sonst nicht als einer der Ultraf und bekämpst z. B. den Schlußantrag des Feldzeugmeisters v. d. Decken, die Verfassung den Provinzialständen vorzulegen. Nach Einführung des Staatsgrundgesetzes berief der König S. zum Mitgliede der ersten Kammer und zwar in die einzige der vier ihm votbehaltenen Stellen, die auf Lebenszeit zu besetzen war. Et erwiderte das Vertrauen durch die Erklärung , daß er sich in der Kammer [753] nicht als Diener der Regierung, sondern allein durch seiuen ständikcheu;Eid gebunden betrachten werde und – dadurch, daß –et der Versassimg von 1888 dies Wurzeln abgrub. Dem Thronfolger brachte er den Glauben bei. un eine Gofähtdung –seiner Domänen und au einen die Staat0dienetschaft– erfüllsudeu Radicalismus, unter seinen Standesgenosseri.verschasste er sich einen. wachsenden Anhang, der jeder wirksamen Ausführung des Staatsgtundgesetzes, munentlich allem, was zur Beseitigung der Exemtionen dienen konnte, entgegentrat. Und war esschele’s stiller Arbeit zwanzig Jahre früher geglückt, eine werdende Verfassung auszuhalten und von ihrem Ziele abzulenken, so galt es jetzt, eine in anerkannter Wirksamkeit stehende Verfassung erst zu unterhdhlen und dann ums zustürzen. Auch das gelang. Mit dem Tode König Wilhelm l7. wurde der Staatsstreich ins Werk gesetzt. Sofort nach seiner Ankunft in Hannover am Nachmittage des 28. Juni 1837 berief Ernst August S. zu sich und blieb mit ihm, die Erleuchtung der Stadt unbeachtet lassend, in geheimer Berathung bis Mitternacht zusammen. Am nächstfolgenden Mittage nahm der König S. als Staats und Cabinetsminister in Pflicht, nachdem er eigenhändig aus dem Formular die Bezugnahme auf das Staatsgrundgesetz weggestrichen hatte. Die Ständeversammlung wurde vertagt und anstatt des verfassungsmäßigen den Regierungsantritt vetkündenden Patents am 5. Juli eine von S. gegeugezeichnete königliche Proclamation erlassen, welche die Unverbindlichkeit des Staatsgrundgesetzes aus sprach, die Entscheidung der Frage, ob durch dessen Revision oder durch Rückkehr zu der Verfassung von 1819 ein neuer Rechtszustand zu begründen sei, einftweilen vorbehielt. Wäre es nach Schele’s Rath gegangen, der König hätte sofort den Landtag auflösen und die Verfassung von 1819, „die alte augeerbte Verfassung, in deren Verhältnissen die getreuen Unterthemen ehemals ihr Glück und ihre Zufriedenheit gefunden haben“, wiederherstellen müssen. Ernst August, weniger gewaltthätig als sein neuer Rathgebet, verlangte zunächst commissarische Prüfung der bezeichneten Frage. Sie ist dreimal erfolgt; erst die dritte Antwort genügte dem Auftraggeber, denn die beiden ersten Gutachten gingen von der Rechtsbeständigkeit des Staatsgrundgesetzes aus: das von den bisherigen Miniftern, wie das zweite von einer Commission hoher Justizbeamten unter Schele’s Vorsitz erstattete, der überstimmt worden war. Erst das dritte, von Leist (s. A. D. V. )L711l, 226), Schele’s Genossen im westfälischen Staatsrath, herrührend, leistete das Gewollte. Zugleich sandte S. eine Denkschrift au Oesterreich und Preußen zur Begründung des Patents vom 5. Juli. Ein Aufenthalt Ernst August’s in Karlsbad, während dessen mit den Vertretern der deutschen Groß- mächte eonferirt wurde, auch Müssling anwesend war, sörderte die Dinge zu der von S. schon im Juni vorgeschlagenen Lösung, zu der man Ende October schritt. “ Die Ständeversammlung wurde ausgelöst, die Verfassung von 1833 für aufgehoben erklärt; die bisherigen Minister wurden aus ihrer Stellung als Cabinetsminister entlassen und als Departementsminister wieder angestellt. S. allein blieb Staats und Cabinetsminister und leitete den Kampf, der sich mm entwickelte. Sein erstes Opfer wurden die Göttinger Sieben. ,Ihre Entsetzung wird dem Minister am wenigsten schwer gefallen sein, hatte er doch schon immer die Ansicht vertreten, für die Universität geschehe viel .zu viel. Dachte der König an ein peinliches Verfahren wegen revolutionärer hochvertätherischer Tendenzen, befürworteten der Curator und der Justizminister in jedem Falle die Einhaltung des gesetzlichen Weges, so erklärte sich S., nachdem er zuerst die Verhaftung der Sieben in Erwägung gezogen, auf die Anfrage des in Roteukircheu weilenden Königs in einem Berichte vom 29. November für ihre mwe:weilte Absetzung und Entfernung von Göttingen, da ihre fortdauernde Anwesenheit Unruhen. her- ZAtlge1u. deutsche Biographie. X11. . 48 [754] ror„tufen közxute und außerdem durch ein abkchteckendes Beispiel den übeln Folgen vorgebeugt Twerden müsse, den ein solcher Vorgang für andere königliche Diener und für die Wahleorpotationen nach sich ziehen könnte. Die Rechnung auf die Schwäche der. Menschen bewährte sich. Schele’s unbeugsamer Wille, der von Rechtsbedenken nicht beirtt wurde, und das Vertrauen auf die deutschen Groß- mächte, die den König, wenn nicht geradezu unterstützten, jedenfalls gewähren ließen, führte über alle Schwierigkeiten hinweg. An gefügigen Helfern fehlte es ihm nicht:. Leist, die geheimen Cabinetsräthe v. Lütcken und v. Falcke, sein eigener Sohn, Eduard v. S. (s. o. S. 746), Klenze, der ehemalige radicale Abgeordnete, u. a. Für die Vertretung in der Presse wurde der Polizeisecretär Gustav Zimmermann aus Gotha verschrieben, der sich durch eine Broschüre gegen die Sieben bemerklich gemacht hatte, aber doch Dankbarkeit genug besaß, um in einem Memoire vom 9. December 1839 den Minister S. um die Wiedereiusetzung von Albrecht, Weber und der Brüder Grimm anzugehen. Lange Zeit blieb S. alles überlassen, wie ein Großvezier hatte er die Gewalt in Händen. Die ganze Erbitterung, welche der Rechtsbruch von 1837 in Deutschland erregte, concentrirte sich auf den König und seinen Minister. Mochte ihm daß Groß- kreuz des Rothen Adlerordens, das ihm im März 1838 von König Friedrich Wilhelm 1ll. verliehen wurde, auch nach dem Zeugnis; der ofsiciellen Hannoverschen Zeitung blos infolge des zwischen den beiden Ländern abgeschlossenen Vertrages zur Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs und aus demselben Anlaß auch dem Minister v. Schulte zu Theil geworden sein, die öffentliche Meinung erblickte darin eine Decotation des gehaßten Mannes. Lernte ein Fernerstehender ihn kennen, wie der Senator Duckwitz, der wegen einer Eisenbahnanlage nach Bremen hin mit ihm im Frühjahr 1841 zu unterhandeln hatte, so war er verwundert, an dem gefürchteten Manne ganz menschliche und wohlwollende Seiten zu entdecken. Je mehr der kluge und eigenwillige Monarch die Verhältnisse des Landes übersehen und würdigen lernte, desto mehr verlor sich die überwiegende Stellung des Ministers. Auch in der Regierung ließ die anfängliche Einheitlichkeit nach: ein Gegensatz zwischen dem Cabinetsminister und seinen degradirten Genossen war von vornherein unausbleiblich, aber auch S. und Leist, dessen Fügsamkeit keine Grenzen kannte, getiethen in Widerstreit. Schon im März1839 sprach man von einer Unzufriedenheit Ernst August’s mit S. und erzählte sich, daß Falcke und der jüngere S. allein noch den Gang der Geschäfte aufrecht erhielten. Zwei so hatte Köpfe wie der König und sein Minister werden schwer genug mit einander ausgekommen sein. Nachdem es aber gelungen, die Unterstützung, welche der deutsche Bund der Opposition zu gewähren drohte, durch Oesterreich und Preußen zu vereiteln. war das Schwerste erreicht. Im J. 1840 kam eine neue Landesverfassung durch Vereinbarung mit den dermaligen Ständen zu Stande, und als noch einmal eine zweite Kammer das Recht des Landes zu teclamiten wagte, wurde durch Octroyirung einer Vorschrift, die jeden Abgeordneten ausschloß, der nicht durch Revers die Rechtmäßigkeit der neuen Verfassung anerkannt hatte, der Kampf um–das Staatsgrundgesetz beendet. Seit dem Winter 1843 kränkelte S. Man sagte, sein Geist habe gelitten. Im Juni 1844 mußte Geh. Cabinetsrath Falcke die Geschäfte übernehmen. Wenige Monate darauf starb S., nicht ganz 73 Jahre alt. Eine von S. verfaßte Schrift: „Geschichte der Familie v. Schele zu Schelenburg“ (2 Thle., Hannover 1829), ist nicht in den Buchhandel gekommen und dem Verfasser unbekannt geblieben. Von den Geschwistern Schele’s verdient der jüngste Bruder, Friedrich, eine Erwähnung. Vicepräfect zu Halle, zu den Deutschgefitmten gehörend, verlobte. er sich mit Reil’s, des berühmten Mediciners, ältester Tochter, Friederike. Steffens nennt. ihn einen liebenswürdigen, treuen Mann. Präsect des Aller- [755] departements geworden, verließ dr ohne Paß, verkleidet, seinen AmtdsißlHai1nover„ um in Berlin noch kurz vor der Hochzeit mit dem Schwiegervater und der Brent Familienangelegenheiten zu besprechen. Die . geheime Polizei hatte ihn abe: beobachtet, und so wurde er nach Cassel vorgefordert und des Dienstes entlassen. Nachdem er eine schwere Krankheit in Halle überstanden, wurde er in ben preu- ßischen Staatsdienst als Geh. Regierungsrath aufgenommen, verheirathete sich 1813, starb aber schon zwei Jahre darauf. Seine Witwe lebte bis 1868 in Halle. Sein Sohn Werner war der Schwiegersohn des preußischen Ministers Eichhorn.

G. Zimmermann, Denkstein für den Freiherrn v. Schele. Hannover 1844. Daraus: N. Nekrolog der Deutschen. Jahrg. 22, Th. 2, S. 632. – Springer, Dahlmann 1, 421. – Oppermann, 3. Gesch. des Königr. Hannover l, 28“3 u. a. m. – Ippel, Briefwechsel zwischen den Brüdern Grimm und Dahlmann l, 172, 206, 244, 270, 373 u. a. m. – Dahlmann, Kl. Schriften S. 268. – Göcke, Das Königreich Westfalen, Düsseldors 1888, S. 214. – v. Treitschke, Deutsche Geschichte 17, 650 ff. – (K.,Janicke), Hannov.Courier 1885, Nr. 13341 und 13226. – Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 23. – Hausmann, Erinnerungen aus dem achtzigj. Leben, S. 72.. – Steffens, Was ich erlebte 7l, 227, 306–:309.
F. Frensdorff.
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