Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Thaler
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[603]
|
(Nr. 585.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Thaler. Vom 7. November 1870. Auf Grund des §. 4. des Gesetzes vom 21. Juli d. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und Marineverwaltung (Bundesgesetzbl. S. 491.), habe ich bestimmt, daß an Stelle der am 1. Dezember d. J. fällig werdenden, laut Bekanntmachung vom 31. Juli d. J. (Bundesgesetzbl. S. 508.) in Gemäßheit des gedachten Gesetzes ausgegebenen zehn Millionen Thaler Schatzanweisungen (Serie III. der Bundes-Schatzanweisungen vom Jahre 1870.) wiederum neue verzinsliche Schatzanweisungen in dem Gesammtbetrage von zehn Millionen Thaler nach Maaßgabe der Vorschriften im §. 8. des Gesetzes vom 9. November 1867. (Bundesgesetzbl. S. 157.), und zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und zehntausend Thalern, ausgegeben werden.
|