Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 26. Mai 1884
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(Nr. 1544.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 26. Mai 1884. Auf Grund der Vorschrift im §. 4 Ziffer 1 der Verordnung vom 4. Juli v. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 153) bestimme ich Folgendes:
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