Der Junker von Ritzerau

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Textdaten
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Autor: Ernst Deecke
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Titel: Der Junker von Ritzerau
Untertitel:
aus: Lübische Geschichten und Sagen, S. 218–219
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1852
Verlag: Carl Boldemann
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Erscheinungsort: Lübeck
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Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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112. Der Junker von Ritzerau.

1451 war ein Junge, Claus Bruns mit Namen, seines Alters 16 Jahr, aus Dänemark entlaufen; der war beschuldigt, daß er daselbst viel Geld gestohlen. Deßwegen ward er von einigen Holsten ergriffen, die eine gute Beute bei ihm zu holen vermeinten, und nach Sachsen gebracht, daß ihn Hans Ritzerau peinlich befragen sollte, wo er die gestohlenen Gelder gelassen. Doch ward dabei ausgemacht, laß er den Jungen nicht tödten, noch ihm an seiner Gesundheit Schaden thun sollte. Junker Hans, der auf eine gute Beute hoffte, ließ den Jungen auf der Peinbank recken und strecken; aber der bekannte nichts; gleichwie er denn auch ganz unschuldig war. Endlich, wie er nichts bekennen wollen, ließ der Junker ihn aufs äußerste anziehen und peinigen, trat ihm selbst die Beine und Schiene entzwei, und ließ ihn so wieder in den Stock legen. Da saß der Junge daß ihm die Beine abfaulten; die nahm Junker Hans mit eignen Händen und warf sie vor die Hunde. Wie er nun gleichwohl sah, daß er von dem Jungen nichts zu hoffen hätte, auch nicht wußte, wo er ihn lassen sollte, war er gesinnt, ihn zu tödten; jedoch seine Knechte wehrten ihm solches und sprachen: er sollte es nicht thun, [219] denn Gott würde solch unschuldig Blut nicht ungerochen lassen. Weil sie aber ihres Herrn tyrannisches Gemüth verspürt, haben sie aus Mitleid den Jungen gewarnt; der kroch auf den Knieen und Händen in der Nacht vom Hofe, kam endlich an den See und fand daselbst einen Kahn; damit arbeitete er sich, so gut er konnte, fort bis in das Dorf Nusse. Dieses gehörte Einem Rathe zu Lübeck; dem klagte der Junge die große Grausamkeit, so ihm der Ritzerau angethan, und begehrte Schutz und Geleit. Wie aber Junker Hans erfuhr, daß der Claus zu Nusse wäre, ritt er dahin und holte ihn mit Gewalt und ohne Vorwissen Eines Raths und des Vogts wieder aus dem Geleit. Diese Frechheit aber ließen die Herren von Lübeck sich gar sehr verdrießen; und weil sich der Junker ohnehin an der Stadt vergangen mit Fischerei und Jagd und andern Händeln mehr, wurden die lübschen Diener ausgesandt und mußten ihn ins Gefängniß legen. Den Jungen aber ließ Ein Rath auf einem Wagen nach Lübeck führen und that ihn in den Heiligen-Geist, wo er, so gut es ging, geheilt ward. Junker Hans saß über ein Jahr im Thurm, und mußte, außer der Urfehde, die er schwur, dem Jungen jährlich, so lang er lebte, dreißig Mark Lübisch an Renten aussetzen.