Diskussion:Reichsbürgergesetz

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Kopie unmöglich[Bearbeiten]

Ich wollte kurz einhelfen, aber das Problem ist kaum lösbar: Das Reichsgesetzblatt 1935 Teil 1 (S. 1146f) ist in einem ungewöhnlich dicken Band (so ca. 10 cm stark) eingebunden. Damit kann eine Kopie nichts werden. Also: Bestenfalls eine Reproduktion aus einem dünneren Buch... Gruß 84.143.223.179 19:10, 14. Dez. 2006 (CET)=Holgerjan[Beantworten]

Hier noch ein Link zum Gesetzestext Reichsbürgergesetz

Kommentar am Anfang?[Bearbeiten]

Gehört der (inhaltlich richtige) Kommentar am Anfang wirklich in die Wikisource? --Erzer 22:16, 26. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, in Wikisource sind Kommentare und Erläuterungen zu den Quellen ausdrücklich erwünscht. Natürlich soll sich das auf die Quelle beziehen und keine ausführliche Darstellung aller Umstände sein, wie in der Wikipedia. Gruß --Finanzer 23:05, 26. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Inkrafttreten[Bearbeiten]

Wann trat das Gesetz in Kraft? 1. Jan. 1936? Sollte das nicht im Artikel stehen? --217.190.0.34 11:31, 17. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]