Gesetz, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen
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(Nr. 662.) Gesetz, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen. Vom 14. Juni 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Einziger Paragraph.
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