Gesetz, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks behufs Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien
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(Nr. 994.) Gesetz, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks behufs Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien. Vom 31. März 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Einziger Artikel.
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