Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872

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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 49, Seite 412 - 431
Fassung vom: 4. Dezember 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Dezember 1871
Inkrafttreten:
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[412]


(Nr. 752.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872. Vom 4. Dezember 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichtages, was folgt:

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] §. 1.

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872. wird
in Ausgabe
auf 116.851.255 Thaler, nämlich
auf 97.892.597 Thaler an fortdauernden und
auf 18.958.658 Thaler an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben,
und
in Einnahme
auf 116.851.255 Thaler
festgestellt.

[Bearbeiten] §. 2.

Die Pensionen, Pensionszuschüsse, Erziehungsgelder und Beihülfen, welche im Jahre 1872. in Folge des Krieges von 1870. und 1871. an Invaliden, sowie an Hinterbliebene von Offizieren, Beamten und Soldaten in Gemäßheit des Gesetzes vom 27. Juni 1871. zu leisten sind, werden aus der von Frankreich gezahlten Kriegsentschädigung gedeckt. [413]

[Bearbeiten] §. 3.

Die Bundesregierungen werden vom 1. Januar 1872. ab den Ertrag der Zölle und der anderen nach Artikel 38. der Reichsverfassung zur Reichskasse fließenden Abgaben der letzteren zur Verfügung stellen, sobald diese Zölle und Abgaben nach den bestehenden Gesetzen und den über die Fristen der Zoll- und Steuerkredite getroffenen Verabredungen für ihre Kassen fällig geworden sind.
Die nach Artikel 38. der Reichsverfassung zu zahlenden Aversen und der die Steuern von Branntwein und Bier vertretende Theil der Matrikularbeiträge Bayerns, Württembergs und Badens, sowie die von Elsaß-Lothringen an Stelle dieser Steuern zu zahlenden Aversionalbeträge, werden an den nämlichen Terminen zur Reichskasse abgeführt, wie die Zölle und Steuern, deren Stelle sie vertreten.
Die Mindereinnahmen, welche in Folge vorstehender Bestimmungen bei den Kapiteln 1. und 8. des anliegenden Etats eintreten, werden aus der von Frankreich gezahlten Kriegsentschädigung gedeckt.

[Bearbeiten] §. 4.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung der durch Kapitel 9. im Abschnitt II. der Ausgabe des anliegenden Etats der Reichshauptkasse überwiesenen Betriebsfonds nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von acht Millionen Thalern hinaus, Schatzanweisungen auszugeben.

[Bearbeiten] §. 5.

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staatschulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Juni 1873. nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatzanweisungen ausgegeben werden.

[Bearbeiten] §. 6.

Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erforderlichen Beträge müssen der Reichsschulden-Verwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

[Bearbeiten] §. 7.

Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichskasse zu bewirken. Die Zinsen der Schatzanweisungen verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeiträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins. [414]

[Bearbeiten] §. 8.

Die Verwendung der von Frankreich gezahlten Kriegsentschädigung wird durch Reichsgesetz geregelt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. Dezember 1871
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

[415]

[Bearbeiten]

Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872.

[416] [417] [418] [419] [420] [421] [422] [423] [424] [425] [426] [427] [428] [429] [430] [431]

Kapitel.
Titel.
A u s g a b e.  
Betrag.
Rthlr.
Rthlr.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1.  
Reichskanzler-Amt.
1. Besoldungen
90.650
2. Andere persönliche Ausgaben
7.500
3. Sächliche Ausgaben
22.500
4. Unterhaltung des Dienstgebäudes und des Gartens
1.000
5. Kontrole der Zölle und Verbrauchssteuern
146.000
6. Normal-Eichungskommission
7.100
7. Verwaltung der Bundesschuld
1.700
8. Pensionen und Unterstützungen
149.400
9. Abfindungen in Folge Aufhebung der Elbzölle
92.038
10. Bundesamt für das Heimathswesen
4.700
11. Dispositionsfonds
40.000
Summe Kapitel 1
562.588
2.  
Bundesrath und Ausschüsse des Bundesraths.
Die erforderlichen Ausgaben werden für jetzt aus den unter Kapitel 1 ausgesetzten Fonds mitbestritten.
3.  
Reichstag.
Für das Büreau des Reichstags, für die Stenographie, sowie zur Unterhaltung der Gebäude und der Dienstwohnung des Präsidenten
58.971
Summe Kapitel 3 für sich
4.  
Auswärtiges Amt.
Auswärtiges Amt.
1. Besoldungen
115.350
2. Andere persönliche Ausgaben
15.200
3. Zu Amtsbedürfnissen
15.400
4. Kurier- und Reisekosten, Postgeld und ähnliche Ausgaben
44.000
5. Zur Unterhaltung der Dienstgebäude
4.500
Gesandtschaften und Konsulate.
6. Besoldungen des Gesandtschaftspersonals
563.870
7. Zu Remunerationen und Diäten an nicht festangestellte Beamte bei den gesandtschaftlichen Behörden
24.000
8. Besoldungen der Konsulatsbeamten
215.100
9. Zu Remunerationen und Diäten für die nicht festangestellten Beamten bei den Konsulaten
50.000
10. Amtsbedürfnisse, Porto und ähnliche Ausgaben
55.500
11. Reisekosten und Diäten
24.400
12. Zur Unterhaltung der Dienstwohnungen
39.200
13. Vermischte Ausgaben
22.000
14. Zu Unterstützungen für hülfsbedürftige Reichs-Angehörige im Auslande
17.000
15. Zu den amtlichen Ausgaben bei den unbesoldeten Konsulaten
28.000
16. Dispositionsfonds zur Errichtung neuer Konsulate
35.000
Extraordinaria.
17. Kommissionskosten
15.000
18. Entschädigungen für Kursverluste und Kanzleigeschenke
3.835
19. Zu außerordentlichen Remunerationen und Unterstützungen für Beamte
4.000
20. Zu Unterstützungen für pensionirte Beamte und zu Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen von Beamten
950
21. Pensionen und Wartegelder
10.000
22. Geheime Ausgaben
16.000
23. Sonstige Ausgaben
46.000
Summe Kap. 4
1.364.305
5.  
Verwaltung des Reichsheeres.
Für sämmtliche Bedürfnisse der Verwaltung des Reichsheeres, und zwar für 401.659 Mann à 225 Thlr., unter Berücksichtigung der Erlasse, welche einzelnen Bundesstaaten vertragsmäßig gewährt sind.
90.042.492
Summe Kapitel 5 für sich
6.  
Marineverwaltung.
Marine-Ministerium.
1. Besoldungen
83.450
2. Andere persönliche Ausgaben
10.500
3. Sächliche Ausgaben
7.600
Verwaltungsbehörden.
4. Persönliche Ausgaben der Marine-Intendantur
24.250
5. Sächliche Ausgaben derselben
2.500
6. Persönliche Ausgaben der Lokalbehörden
33.420
7. Rechtspflege und Seelsorge
10.592
Militairpersonal.
8. Persönliche Ausgaben
1.116.505
Indiensthaltung der Fahrzeuge.
9. Persönliche Ausgaben
57.000
10. Sächliche Ausgaben
833.000
Die Tit. 9. und 10. sind in sich und gegenseitig von einem Jahre zum anderen übertragungsfähig.
Krankenpflege.
11. Persönliche Ausgaben
42.820
12. Sächliche Ausgaben
37.500
Servis- und Garnison-Verwaltungswesen.
13. Sächliche Ausgaben
65.000
14. Reisekosten
50.000
Unterrichtswesen und für wissenschaftliche Zwecke.
15. Persönliche Ausgaben
8.000
16. Sächliche Ausgaben
6.910
Material.
17. Persönliche Ausgaben
172.972
18. Kosten des Werft- und Depotbetriebes im Allgemeinen und der Unterhaltung der Fahrzeuge und ihres Inventars exkl. Artillerie
920.000
19. Unterhaltung der Gebäude
60.000
20. Kosten des Betriebes der Artillerie-Depots und Artillerie-Verwaltungen, der Unterhaltung der Artillerie der Schiffe und der Hafenbefestigungen, sowie der Schießübungen und Schießversuche
100.000
Die Tit. 18., 19. und 20. übertragen sich von einem Jahr ins andere.
Lootsenwesen und Betonnung der Jade.
21. Persönliche Ausgaben
12.760
22. Sächliche Ausgaben
8.410
Invalidenwesen.
23. Pensionen, Erziehungsgelder und Unterstützungen
31.965
Insgemein.
24. Sächliche Ausgaben
10.650
Torpedowesen.
25. Persönliche Ausgaben
45.969
26. Sächliche Ausgaben
9.948
Summe Kap. 6
3.761.721
7.  
Verzinsung der Reichsschuld.
1. Zinsen für die auf den Gesetzen vom 9. November 1867. und 20. Mai 1869. beruhende Anleihe
482.000
2. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des Etatgesetzes ausgegeben werden
180.000
Die Zinsen für die auf Grund der Bundesgesetze vom 21. Juli und 29. November 1870. (Bundesgesetzbl. S. 491. und 619.) ausgegebenen Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen sind aus den zur Deckung der Kriegskosten bestimmten Mitteln zu bestreiten.
Summe Kapitel 7
662.000
8.  
Rechnungshof.
1. Besoldungen
68.700
2. Andere persönliche Ausgaben
2.930
3. Sächliche Ausgaben
4.570
Summe Kapitel 8
76.200
9.  
Reichs-Oberhandelsgericht.
1. Besoldungen
65.400
2. Andere persönliche Ausgaben
1.900
3. Sächliche Ausgaben
6.000
Summe Kapitel 9
73.300
10.  
Besoldungsverbesserungen.
1.291.020
Summe Kap. 10 für sich
Dazu Summe Kap. 9
73.300
Dazu Summe Kap. 8
76.200
Dazu Summe Kap. 7
662.000
Dazu Summe Kap. 6
3.761.721
Dazu Summe Kap. 5
90.042.492
Dazu Summe Kap. 4
1.364.305
Dazu Summe Kap. 3
58.971
Dazu Summe Kap. 2
Dazu Summe Kap. 1
562.588
Summe I. Fortdauernde Ausgaben
97.892.597
II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben.
1.  
Reichskanzler-Amt.
1. Zur Erweiterung des Dienstgebäudes des Reichskanzler-Amtes, zweite Rate
75.000
2. Zur Herstellung eines Gebäudes für die technischen Arbeiten der Normal-Eichungskommission
a) zur Erwerbung des Bauplatzes 15.000
b) Baukosten 36.000 51.000
Summe Kap. 1
126.000
2.  
Reichstag.
1. Für die Begründung der Reichstagsbibliothek (erste Rate)
4.400
2. Für den Bibliothekar
600
3. Für die Ausstattung der Wohnung des Präsidenten
4.000
Summe Kap. 2
9.000
3.  
Auswärtiges Amt.
Zum Neubau eines Gesandtschafts-Hotels in Konstantinopel (zweite Rate)
85.000
Summe Kap. 3
85.000
4.  
Postverwaltung.
1. Zur Herstellung eines Dienstgebäudes für das General-Postamt in Berlin (zweite Rate) 161.375
2. Zur Erwerbung eines Grundstücks in Stettin und Herstellung eines neuen Post-Dienstgebäudes daselbst (erste Rate) 89.440
3. Zum Umbau des Post-Dienstgebäudes in Mainz (erste Rate) 37.847
4. Zur Erwerbung eines Grundstückes in Konstanz für die am 1. Januar 1872. daselbst einzurichtende Ober-Postdirektion (65.000 Fl.) 37.143 325.805
5. Dispostitionsfonds des Kaisers zur Herstellung normaler Posteinrichtungen in den Hansestädten, und zwar:
für Lübeck 609
für Bremen 981
für Hamburg 2.084 3.674
Summe Kap. 4
329.479
5.  
Telegraphenverwaltung.
1. Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Telegraphenverbindungen und zur Errrichtung neuer Telegraphenstationen
145.000
2. Zur Erwerbung eines Gebäudes in Berlin zur Unterbringung der Generaldirektion der Telegraphen (vierte Rate) 10.000
3. Zur Erwerbung eines Telegraphen-Dienstgebäudes in Dresden (letzte Rate) - 8.100
4. Desgleichen in Königsberg i.Pr. (dritte Rate) 5.000
5. Desgleichen in Hannover (Gesammtpreis) 45.000
6. Zur allmäligen Erwerbung der von Kommunen hergestellten Telegraphen-Anlagen und Stationen 5.000
7. Für Anlage der im Großherzogthum Baden erforderlichen neuen Telegraphenlinien und Leitungen,sowie zur ersten Einrichtung der von Baden zu übernehmenden Telegraphenstationen, für Apparate, Batterien und Einrichtungen der Stationen 78.000
Summe Kap. 5 296.100
6.  
Marineverwaltung.
Für die Marine selbst.
1. Für bauliche Einrichtungen des Marine-Etablissements in Wilhelmshaven 1.100.000
2. Für die Befestigung des Marine-Etablissements in Wilhelmshaven 200.000
3. Für Fortsetzung der Bauten des Kieler Etablissements 200.000
4. Zur Befestigung des Kieler Hafens 100.000
5. Für Land- und Wasserbauten 300.000
6. Zum Bau von Kriegsschiffen und zur Beschaffung von Armirung 2.241.079
Für das Torpedowesen.
7. Zum Bau einer Kaserne in Wilhelmshaven für die Torpedo-Abtheilung nebst Wohnhaus für 8 Offiziere 100.000
8. Zur Herstellung eines Liegehafens für die Fahrzeuge der Torpedo-Abtheilung 65.000
9. Für Herstellung von Fahrzeugen zum Torpedodienst 192.000
10. Zur Beschaffung von Torpedomaterial 20.000
11. Zur Errichtung von Depots in Wilhelmshaven und Friedrichsort zur Unterbringung von Torpedomaterial 55.000
Summe Kap. 6 4.573.079
7.   Rechnungshof.
Dispositionsfonds zu den Ausgaben für Revision der Kriegskosten-Rechnungen von 1870. bis 1871. 20.000
Summe Kap. 7. für sich
8.   Reichsschuld.
Zur Abtragung der in den Jahren 1868 bis 1871 für die Küstenbefestigung im Wege des Kredits beschafften 3.500.000
Summe Kap. 8 für sich
9.   Betriebsfonds der Reichskasse. 3.750.000
Summe Kap. 9 für sich
10.   Zu eisernem Vorschusse für die Verwaltung des Reichsheeres. 6.270.000
Die Vertheilung dieser Summe auf die einzelnen selbstständig verwalteten Kontingente erfolgt nach dem Verhältniß der Friedenspräsenzstärke.
Summe Kap. 10 für sich
Dazu Summe Kap. 9 3.750.000
Dazu Summe Kap. 8 3.500.000
Dazu Summe Kap. 7 20.000
Dazu Summe Kap. 6 4.573.079
Dazu Summe Kap. 5 296.100
Dazu Summe Kap. 4 329.479
Dazu Summe Kap. 3 85.000
Dazu Summe Kap. 2 9.000
Dazu Summe Kap. 1 126.000
Summe II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben 18.958.658
Dazu I. Fortdauernde Ausgaben 97.892.597
Summe der Ausgaben 116.851.255
Kapitel. Titel. E i n n a h m e.   Betrag.
Rthlr. Rthlr.
1.   Zölle und Verbrauchssteuern.
Von dem Zollvereine.
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten teilnehmen.
1. Ein- und Ausgangsabgaben 25.093.060
2. Rübenzuckersteuer 12.027.870
3. Salzsteuer 10.491.340
4. Tabackssteuer 357.840
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben.
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 10.282.510
6. Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3.214.880
Von Bundesgebieten, welche nicht dem Zollvereine angehören
7. Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern
a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten teilnehmen 791.190
b) an welchen Bayern, Württemberg, Baden keinen Theil haben 277.410 1.068.600
Summe Kap. 1 62.536.100
2.   Wechselstempelsteuer. 1.823.579
Davon ab:
a) gemäß §. 27. des Gesetzes über die Wecheselstempelsteuer vom 10. Juni 1869. 24 pCt. oder 437.659 Thlr.
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosten 60.000 Thlr.
zusammen 497.659 -
Bleiben 1.325.920
Summe Kapitel 2. für sich
3.   Post- und Zeitungsverwaltung.
a. Einnahme.
1. Porto 22.231.800
2. Personengeld 2.460.000
3. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte der Postanstalten 495.920
4. Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Umkreise der Postanstalten 254.050
5. Sonstige Gebühren 27.650
6. Vermischte Einnahmen 164.750
7. Zuschuß aus der Telegraphenkasse 156.500
8. Postdampfschiffs-Verbindungen 40.000
9. Debit der Zeitungen, des Reichsgesetzblattes und des Postamtsblattes 649.000
Summe der Einnahme 26.479.670
b. Ausgaben.
Betriebsausgaben.
1. Besoldungen und Remunerationen 8.614.000
2. Besoldungen und andere Ausgaben für Landbriefträger 1.741.950
3. Andere persönliche Ausgaben 1.228.740
4. Bau und Unterhaltung von Postwagen 1.196.100
5. Postfuhrkosten 5.513.700
6. Vergütungen an Eisenbahn-Unternehmungen 331.000
7. Beitrag zur Post-Armen- bzw. Post-Unterstützungskasse 41.500
8. Verwaltungs- und Betriebsausgaben in den Hansestädten 272.260
Verwaltungsausgaben.
9. Generalpostamt, Besoldungen 152.900
10. Dasselbe, Dispositionsfonds 20.000
11. Ober-Postdirektionen, Besoldungen 665.025
12. Ober-Postdirektionen, Dispositionsfonds 93.100
13. Andere persönliche Ausgaben 769.109
14. Sächliche Ausgaben 1.981.900
15. Erwerbung von Grundstücken, Erbauung und Unterhaltung der Posthäuser, Abgaben und Lasten 306.782
16. Vergütungen an auswärtige Postbehörden etc. 34.140
17. Restitutionen aus der Einnahme 240.720
18. Entschädigungen für verlorene und beschädigte Postsendungen 30.490
19. Außerordentliche Ausgaben der Postverwaltung 35.250
20. Kosten der Dampfschiffahrts-Verbindungen 55.000
Post-Zeitungsamt.
21. Besoldungen 63.665
22. Andere persönliche Ausgaben 4.400
23. Sächliche und vermischte Ausgaben 71.500
Summe der Ausgabe 23.463.231
Die Einnahme beträgt 26.479.670
Mithin ist Ueberschuß 3.016.439 3.016.439
Hinzuzurechnen sind die Beiträge Bayerns und Württembergs zu den Zentralkosten der Post mit 6.153
3.022.592
Davon sind zu gemeinsamen außerordentlichen Ausgaben (Abschn.II. Kap.4. Tit. 1. bis 4. der Ausgabe) erforderlich 325.805
Bleiben zur Vertheilung disponibel 2.696.787
Von dem auf Preußen fallenden Antheile an den Postüberschüssen werden vorweg in Abzug gebracht und an das Großherzogthum Hessen gezahlt 9.813
Bleibt Summe Kap. 3 3.006.626
4.   Telegraphenverwaltung.
a. Einnahme.
1. Gebühren für Beförderung telegraphischer Depeschen 3.467.000
2. Vermischte Einnahmen 31.000
Summe 3.498.000
b. Ausgabe.
Betriebsausgaben.
1. Besoldungen 1.546.643
2. Andere persönliche Ausgaben 343.510
3. Anschaffungen und Unterhaltung der Apparate und Batterien, sowie Unterhaltung der Stationseinrichtungen 114.400
4. Unterhaltungen, Verlegung und Vervollständigung der Telegraphenlinien 380.300
Tit. 4. ist von einem Jahr in das andere übertragungsfähig
Verwaltungsausgaben.
5. Centralverwaltung, Besoldungen 56.700
6. Dieselbe, Dispositionsfonds 9.550
7. Bezirksverwaltung, Besoldungen 139.725
8. Dieselbe, Dispositionsfonds 23.350
9. Andere persönliche Verwaltungskosten 62.500
10. Sächliche Ausgaben 482.950
11. Unterhaltung der Dienstgebäude 16.000
(Tit. 11 ist von einem Jahre in das andere übertragungsfähig.)
12. Vermischte Ausgaben 316.200
Summe der Ausgabe 3.491.828
Die Einnahme beträgt 3.498.000
Mithin ist Ueberschuß 6.172
Summe Kap. 4 für sich
5.   Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
a. Einnahme.
1. Personenverkehr 2.600.000
2. Güterverkehr 6.000.000
3. Verschiedene Einnahmen 400.000
  Summe 9.000.000
b. Ausgabe.
1. Besoldungen 1.747.825
2. Andere persönliche Ausgaben 976.505
3. Sächliche Verwaltungskosten 285.000
4. Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlagen 1.000.840
5. Kosten des Bahntransports 965.030
6. Sonstige Ausgaben 1.070.250
Summe der Ausgabe 6.045.450
Die Einnahme beträgt 9.000.000
Mithin ist Ueberschuß 2.954.550
Summe Kap. 5. für sich
6.   Verschiedene Einnahmen. 144.103
Summe Kap. 6. für sich
7.   Aus der französischen Kriegs-Entschädigung.
1. Für den Betriebsfonds der Reichskasse (Kap. 9. der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben) 3.750.000
2. Zu den Ausgaben der Marineverwaltung (Gesetz vom 9. November 1867.) 1.222.000
3. Zu eisernen Vorschusse für die Verwaltung des Reichsheeres (Kap. 10. der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben) 6.270.000
4. Zur Abtragung der Reichsschuld (Kap. 8. der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben) 3.500.000
5. Zu Bedürfnissen des Rechnungshofes (Kap. 7. der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben) 20.000
Summe Kap. 7 14.762.000
8.   Matrikularbeiträge.
1. Preußen 17.202.498
2. Lauenburg 36.312
3. Bayern 5.671.353
4. Sachsen 1.776.807
5. Württemberg 2.121.221
6. Baden 1.633.876
7. Hessen 610.065
8. Mecklenburg-Schwerin 419.055
9. Sachsen-Weimar 139.906
10. Mecklenburg-Strelitz 72.817
11. Oldenburg 208.990
12. Braunschweig 205.000
13. Sachsen-Meiningen 88.885
14. Sachsen-Altenburg 72.599
15. Sachsen-Koburg-Gotha 41.293
16. Anhalt 89.832
17. Schwarzburg-Sondershausen 33.124
18. Schwarzburg-Rudolstadt 37.036
19. Waldeck 29.027
20. Reuß ältere Linie 22.439
21. Reuß jüngere Linie 43.315
22. Schaumburg-Lippe 15.919
23. Lippe 59.386
24. Lübeck 22.699
25. Bremen 65.631
26. Hamburg 180.366
27. Elsaß-Lothringen 1.216.333
Summe Kapitel 8 32.115.784
Die Repartition dieser Summe unterliegt noch der Berichtigung nach Maßgabe des Resultats der im Dezember 1871. stattfindenden Volkszählung.
Rekapitulation.
Summe Kap. 1 62.536.100
Summe Kap. 2 1.325.920
Summe Kap. 3 3.006.626
Summe Kap. 4 6.172
Summe Kap. 5 2.954.550
Summe Kap. 6 144.103
Summe Kap. 7 14.762.000
Summe Kap. 8 32.115.784
Summe der Einnahme 116.851.255
Die Ausgabe beträgt 116.851.255
Balancirt.
Berlin, den 4. Dezember 1871
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.
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