Gesetz, betreffend die Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der Deutschen Reichs-Postverwaltung
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(Nr. 1125.) Gesetz, betreffend die Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der Deutschen Reichs-PostVerwaltung. Vom 4. März 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
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