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Γέρη bezeichnet den Anteil, den die Priester von den Opfertieren erhalten, von ἱερώσυνα in der Weise unterschieden, daß dieses auch andere Emolumente, namentlich Geld, mit einbegreift,
[1246]γ. sich nur auf die Fleischstücke bezieht (v. Prott Leg. sacr. V 22, 7, 62. 64 usw. VI 19f. S. 25. Bull. hell. 1889, 300. Pergam. Inschr. VIII 1, 40. VIII 2. 251. 255. KernArch. Anz. 1895, 78ff. Z. 52. Lebas-Waddington Voy. arch. III 449; Rev. archéol. XXVIII 106 u. ö. StengelHerm. XXXI 640ff.).