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39) C. Fabius Ambustus, als Name des Quaestors 345 = 409 und des Consulartribunen 350 = 404 ist bei Liv. IV 54, 3 und 61, 4 keine hsl. Verderbnis, sondern eine abweichende Überlieferung oder höchstens ein Versehen des Autors selbst; denn Livius zählt die Tribunate des K.
[1752]Fabius Ambustus (Nr. 42) 353 = 401 und 359 = 395 als erstes und zweites, unterscheidet also C. und K. von einander, während die Fasti Cap. nur einen K. kennen, der in allen drei Jahren Consulartribun war.