RE:Pollenius 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Auspex der Ältere, Procos. von Africa um 200 n. Chr.
Band XXI,2 (1952) S. 14081409
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2) (Tib.) Pollenius Auspex der Ältere, dessen Ämterlaufbahn aus einer Inschrift aus Xanthos in Lykien ersichtlich ist (IGR III nr. 618 = Dess. 8841. TAM II 278. Stein 147ff.), war der Urgroßvater der in dieser Inschrift genannten Pollenia Honorata und Vater von Nr. 3. Noch vor der Zeit der Samtherrschaft des Marc Aurel und Commodus (176–180) muß er Statthalter von Dalmatia gewesen sein, da er in diesen Jahren bereits das Amt eines iudex vice sacra bekleidete (Egger 313), nicht erst unter Septimius Severus und Caracalla, eine Datierung, die sich für Stein (Legaten von Moesien 83) aus der irrigen Zuweisung der Statthalterschaft von Moesien ergibt, die in der Inschrift nur für den jüngeren Pollenius Auspex (Nr. 3) belegt ist. Vor seinem nächsten consularischen Amt wurde er XV vir sacris faciundis und versah dieses Amt noch bei den Säkularspielen des J. 204. Daß er damals schon hochbetagt war, dürfte aus seiner bevorzugten Nennung gleich an zweiter Stelle nach den beiden Augusti in den Protokollen zu dieser Feier hervorgehen (CIL VI 32327,[1] 9 und 24 = Dess. 5050 a; er heißt hier [Poll]ienus Auspex). Noch vor der Zeit der Alleinherrschaft des Commodus oder spätestens in diesen Jahren (180–192) hat er wohl das Amt eines praefectus alimentorum der appischen und flaminischen Straße angetreten und es dann in drei aufeinanderfolgenden Verwaltungsperioden ausgeübt (Egger 313). Sein letztes consularisches Amt war das eines Proconsuls von Africa. Nach Cass. Dio LXXVI 9, 3, bei dem er Ἄσπαξ heißt (doch s. Borghesi II 232), war er der Oheim des Pollenius Sebennus (Nr. 5), den er im J. 208 durch seinen großen Einfluß vor einer Verurteilung rettete. Cass. Dio (a. O.) schildert ihn als einen mundfertigen Spötter, dessen Witz auch vor Septimius Severus nicht haltmachte, [1409] als sich dieser feierlich zum Sohn des M. Antoninus Severus erklärte. Da dies im J. 195 geschah, muß P. damals in Rom gewesen sein.

[Wolf. ]

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 32327.