RE:Publicius

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
römischer Gentilname
Band XXIII,2 (1959) S. 18951896
Bildergalerie im Original
Register XXIII,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|XXIII,2|1895|1896|Publicius|[[REAutor]]|RE:Publicius}}        

Publicius, Römischer Gentilname. Die Schreibung wechselt zwischen Poplicius, Poblicius und Publicius in Inschriften und Hss. (s. Zimmermann Rh. Mus. LVII 636ff. – W. Schulze Z. Gesch. lat. Eigennamen [Abh. Göttingen 1904] 414, 1); altertümlich ist die Form Populicius CIL VI s. 30845. Die Quantität Publǐcius ist durch Ovid. fast. V 294 gesichert; daneben erscheint aber auch Publīcius (CIL V 3022).[1] Mit etr. huplice (CIE 2315 aus Clusium) bringt Schulze 216 den Namen in Verbindung. – Als frühester Namensträger erscheint ein Ancus Puplicius aus Cora, der nach dem Fall von Alba Longa zusammen mit Spurius Vecilius als Bundesfeldherr der Latiner gegen Tullus Hostilius eingesetzt worden sein soll; dies ist nur bei Dionys. Hal. III 34, 3 überliefert: Ἄγκος Πουπλίκος ἐκ πόλεως Κόρας (vgl. A. Schwegler R.G. I 576. Hülsen o. Bd. IV S. 1216, 34ff. Glaser u. Bd. VII A S. 1342). Dieser Name dürfte nicht historisch, sondern lediglich das Produkt späterer Sagenkonstruktion sein; ob dabei jedoch uns nicht faßbare spätere Publicii aus Cora die Anregung gaben, läßt sich nicht erweisen. Mehr als fraglich ist es jedoch, mit E. Pais Ricerche sulla storia e sul diritto pubblico di Roma III (1918) 170f. die Herkunft der Publicii auf Grund dieses Ancus P. in Cora oder auf Grund der von Schulze 216. 414. 456 nachgewiesenen Inschriften verschiedener Namensträger im südlichen [1896] Etrurien als gesichert anzusehen. - Unter den historischen Publicii, die zunächst alle plebeischer Herkunft waren, treten die Familien der Bibuli (im 3. und 1. Jhdt. v. Chr., s. Nr. 14–16) und der Malleoli (seit dem 3. Jhdt. v. Chr., Nr. 17–23) etwas mehr hervor. Wie aus dem erhaltenen Material hervorgeht, wurde der Name in spätrepublikanischer Zeit gern von servi publici bei ihrer Freilassung durch die Gemeinde oder Gemeinschaft, der sie bisher angehört hatten, angenommen, ebenso wie andere Gentilicia, die in ihrer Form an den früheren Stand oder den Kollektivpatron erinnerten (s. Nr. 6. 8. 12. 24. u. Bd. II A S. 1833, 37ff. Halkin L’antiquité classique IV 128f.). Nach wem der von Cic. Att. XII 38, 4 im J. 709 = 45 als Bauplatz erwähnte locus Publicianus, qui est Treboni et Cusini, seinen Namen hatte, ist nicht zu sehen. Zum clivus Publicius in Rom s. Nr. 22.

Übersicht: 1)–27) republikanische Publicii, 28)–41) kaiserzeitliche P., 42) spätantiker P., 43) Rechtsgelehrter.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum V, 3022.