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Harriet Tobalts, zu ihr überzusiedeln, nehmen Sie trotz Ihrer Abneigung gegen Jim unbedingt an, denn bei der liebenswürdigen alten Dame sind Sie am sichersten und für uns am leichtesten erreichbar. Wir bedauern, daß wir nicht persönlich …“

Als Bessie soweit gelesen hatte, begannen das Briefpapier und der Umschlag sich zu verfärben, wurden erst braungrau, dann fast weiß und seltsam kraus und weich.

Eine Stunde vorher hatte der übelgelaunte John Goldy, der nach dem erregten Auftritt mit Geraldine in sein Büro zurückgekehrt war, von einem seiner vor dem Sromwell-Palast postiert gewesenen Leute die Meldung erhalten, daß Miß Bessie sich in das Restaurant Albion begeben habe.

Goldy, der Geraldine Crow aufrichtig liebte und der ihr auch den Nebenverdienst bei der Polizei verschafft hatte, damit sie ihren kränklichen Großvater unterstützen könnte, litt weit schwerer unter der Entzweiung mit Geraldine, als er sich dies selbst eingestehen wollte. Er hatte sie seinerzeit gebeten, Baaker zu beobachten, und heute hatte er als guter Menschenkenner gespürt, daß sie mit der Wahrheit irgendwie zurückhielt. Jedenfalls befand er sich in recht gereizter Stimmung, als er jetzt mit einigen Beamten den Saal im Albion betrat und plötzlich in der Nische erschien, wo er sowohl den beiden Herren als auch Bessie Gorrison, die gerade die Briefasche vom Tische stäubte, leise zuraunte, daß sie alle drei verhaftet seien.

Goldy triumphierte. Endlich hatte er zwei von der Feme erwischt! Das entschädigte ihn wenigstens etwas für seine Enttäuschung über Geraldine.

Die beiden Herren in der Nische protestierten erregt, während Bessie sehr gefaßt dieses Mißgeschick hinnahm.

Und dann kam für den ehrgeizigen, aber sonst sehr anständig gesinnten Goldy die bittere Enttäuschung.

Empfohlene Zitierweise:
Max Schraut: Das Schlangenhaupt der Medusa. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1933, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Schlangenhaupt_der_Medusa.pdf/47&oldid=- (Version vom 31.7.2018)