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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Wenn man alle nur irgendwie zweifelhaften Punkte ausschaltet, so muß man, da beide Schüsse von hinten in den Kopf gedrungen sind, annehmen, daß ein glatter Meuchelmord vorliegt. – Justizrat Leonhard Friedmann: wies darauf hin, daß es eigentlich selbstverständlich sei, daß ein Meuchelmörder von hinten schießen werde. Die Anklage behaupte ja, daß Mord vorliege, und wenn man alles, was zugunsten der Angeklagten spreche, ausschalten wolle, so bleibe natürlich ein Meuchelmord übrig. – Der Sachverständige erklärte auf eine große Anzahl von Fragen: Wenn man annimmt, daß die Angeklagte Reimann getötet habe, dann stehe der objektive Befund dieser Annahme nicht entgegen. Es folgten

die Gutachten der medizinischen Sachverständigen.

Nervenarzt Dr. Toby Cohn: Die Angeklagte ist eine erblich stark belastete Person. Ihr Vater ist der Geisteskrankheit verdächtig gewesen, ein Halbbruder ist sehr nervös, ein anderer Verwandter hat sich erschossen, die Mutter hat einen Selbstmordversuch gemacht. Es sind bei der Angeklagten eine ganze Reihe von Krankheitszeichen beobachtet worden: Zwangsvorstellungen, Zitteranfälle, ohnmachtsähnliche Anfälle, gesundheitliche Erscheinungen, die man den hysterischen Globus, die hysterische Kugel nennt. Die Angeklagte hat gezeigt, daß sie einen nicht alltäglichen, außergewöhnlichen Charakter hat; sie ist sehr intelligent, vielleicht scheint sie intelligenter, als sie wirklich ist; sie liebt die Pose unter Benutzung von sprachlichen Klischees, die sie vielleicht aus der Literatur, und vielleicht nicht aus der besten Literatur, entlehnt hat. Ihr Charakterbild ist schwankend. Ihrem Krankheitsbilde entspricht aber die eigentümliche Gelassenheit, Gleichgültigkeit und unverständliche Ruhe in Momenten, die zu solcher keinerlei Veranlassung gegeben haben. Der objektive Befund ist eine Störung der Reflexe, Störung des Hautgefühls, außerdem ist die eine Körperhälfte weniger empfindlich wie die andere.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/252&oldid=- (Version vom 21.2.2023)