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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

der Angeklagte Behauptungen, wie geschehen, aufstellt, dann läßt das einen Schluß auf seine Glaubwürdigkeit und sein Erfindungstalent zu. Deshalb dürfte es zweckmäßig sein, in voller Öffentlichkeit darzutun, daß dem Reichskanzler nichts ferner gelegen hat, als einem so jungen Mann über so hochwichtige politische Fragen Auskunft zu erteilen. – Angekl. Leckert: Ich stelle anheim, den Kammerdiener vorzuladen, der mir die Tür zum Vorzimmer des Reichskanzlers geöffnet hat. – Vors.: Es ist ja möglich, daß Sie einmal kurze Zeit im Vorzimmer des Reichskanzlers gewartet haben, damit ist doch noch nicht eine Audienz erwiesen. – Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Gennrich: Ich beantrage, den Herrn Reichskanzler Fürsten Hohenlohe als Zeugen zu laden. – Der Gerichtshof beschloß: Die Beschlußfassung hierüber bis nach der Vernehmung des Staatssekretärs v. Marschall auszusetzen. – Aus verschiedenen Briefen, die hierauf zur Vorlesung gelangten, ging hervor: Leckert hatte dem „Breslauer Generalanzeiger“ die telephonische Nachricht übermittelt, daß die Gerüchte über den Rücktritt des Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe und dessen Nachfolgerschaft durch den Fürsten Hatzfeld jeder Begründung entbehren. Der Verleger Werle hat hierauf geantwortet: Die Nachricht sei nicht aufgenommen worden, da sie bereits in der Kreuzzeitung gestanden habe. Leckert hat darauf erwidert: Er stehe derartigen journalistischen Rüpeleien, wie man sie ihm zuzumuten scheine, fern. In einem anderen Schreiben erwähnte Leckert: Er sei durch seine Reise nach Köln bedeutend weitergekommen. Diese Reise hatte aber Leckert gar nicht unternommen. – In allen Briefen erhärtete Leckert seine Behauptungen mit der Versicherung auf sein Ehrenwort. – Oberstaatsanwalt: Die „Tägl. Rundschau“ brachte auch einen Artikel über den angeblichen Rücktritt des Reichskanzlers, stehen Sie zu diesem Artikel in Beziehung? – Leckert: Nein. – Oberstaatsanwalt: Es ist eine Abrechnung bei Ihnen gefunden worden, auf der zwei Artikel mit Eulenburg I und Eulenburg

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/141&oldid=- (Version vom 30.10.2023)