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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

in der „Welt am Montag“ verfaßt zu haben? – v. Lützow: Die Artikel rühren in der Hauptsache von mir her. Acht Tage vor dem Erscheinen des ersten Artikels habe ich Leckert in dessen Wohnung aufgesucht, um mit diesem eine Geldangelegenheit zu ordnen. Bei dieser Gelegenheit erzählte mir Leckert: er habe einige sehr hübsche Sachen in letzter Zeit geschrieben. Einen Artikel habe er an den „Breslauer Generalanzeiger“ gesandt. Dieser Artikel habe die Frage behandelt: wie der Zarentoast in der Fassung „que mon père“ in die Presse lanciert worden sei. Leckert sagte mir: es haben zwei Texte des Zarentoastes bestanden darüber sei in deutschen und ausländischen Zeitungen viel geschrieben worden. – Oberstaatsanwalt: Das sind willkürliche Kombinationen, denen ich ganz entschieden entgegentreten muß. Es haben niemals zwei Texte des Zarentoastes bestanden und es haben deshalb auch niemals diplomatische Vorbesprechungen stattgefunden. Es ist eine ganz willkürliche Annahme, der Kaiser von Rußland habe zunächst „que mon père“ sagen wollen und erst nach diplomatischen Verhandlungen sei er bewogen worden, seine Rede anders zu fassen. – Angekl. v. Lützow: Ich habe keine willkürliche Kombination aufgestellt, sondern nur festgestellt: es war mir bekannt, daß viele in- und ausländische Zeitungen von zwei Texten sprachen, die bestanden haben sollen. – Vors.: Es muß allerdings als feststehend erachtet werden, daß die Zeitungen tatsächlich von zwei Texten gesprochen haben. – v. Lützow: Leckert hat mir gesagt: der Zar habe „que mon père“ nicht gesprochen, die Lancierung dieser Fassung in die Presse sei auf englische Einflüsse zurückzuführen, welche sich in der Umgebung des Kaisers in Breslau breit machten. Ein höherer Hofbeamter habe es bewirkt, daß diese Fassung dem Vertreter vom Wolffschen Bureau übermittelt werde. Auf diese Weise sei der Text „que mon père“ in die Presse gekommen. Leckert erzählte mir weiter, daß er hierüber dem „Breslauer Generalanzeiger“

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/144&oldid=- (Version vom 30.10.2023)