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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

hatte ich einen schweren Zweikampf. Nach diesem erhielt ich den schlichten Abschied, weil ich dem Gegner nicht die Genugtuung gegeben hatte, die als notwendig erachtet wurde. Ich verbüßte die Festungshaft, zu der ich verurteilt war, trat aber unmittelbar, nachdem ich die Festung verlassen hatte, wieder aktiv in die Armee ein. Ich habe wieder von der Pike auf gedient und wurde 1881 wieder Offizier mit dem alten Patent. Vom alten Kaiser Wilhelm wurde ich rehabilitiert. – Auf Antrag des Oberstaatsanwalts wurde das Erkenntnis des Ehrengerichts verlesen. Daraus ging hervor, daß v. Lützow von der Anschuldigung, an einer deutschfeindlichen Zeitung tätig zu sein, freigesprochen worden ist, daß ihm aber im übrigen der Kaiser eine Warnung und den Abschied erteilt hat. – Vert. R.-A. Dr. Lubczynski stellte fest, daß der Angeklagte v. Lützow noch Pension beziehe und die Anschuldigung: v. Lützow arbeite an einer deutschfeindlichen Zeitung von dem Staatssekretär Freiherrn v. Marschall ausgegangen sei. – Auf Befragen des Vorsitzenden bestritt v. Lützow, daß er wegen Indiskretion aus dem Wolffschen Bureau entlassen worden und auch, daß er Angestellter der politischen Polizei sei. – Vors.: Die weitere Verhandlung wird ergeben, daß mancherlei vorlag, was zu dieser Annahme führen konnte. – Oberstaatsanwalt: Die Anklage geht allerdings nicht – wie ich von vornherein erklären will – von der Annahme aus, daß der Angeklagte v. Lützow ein „Angestellter“ der Polizei gewesen ist. Darunter verstehe ich etwas anderes. Aber die Anklagebehörde nimmt an, daß der Angeklagte von der politischen Polizei beauftragt worden ist, Ermittelungen anzustellen und daß er Vertrauensmann der Polizei in politischen Dingen gewesen ist. – Angekl. v. Lützow: Das ist nicht der Fall. Wie jeder Journalist, so habe auch ich meine Verbindungen gehabt. Ich kannte mehrere Leute von der Polizei und habe oft mit ihnen über politische Dinge gesprochen. – Vors.: Geben Sie zu, die zwei Artikel

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/143&oldid=- (Version vom 30.10.2023)