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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

„stänkern“. Dem Dr. Plötz müsse er den Vorwurf machen, daß er ihn, obgleich er die Zusage der Diskretion gehabt, einseitig genannt habe. Dr. Plötz habe ihn aber verraten. Das sei ein unerhörter Vertrauensbruch und ein Schlag ins Gesicht. – Vors.: Wie kommt es, daß Sie selbst in einem Briefe an den Kriminalkommissar v. Tausch, Leckert als Ihren Gewährsmann genannt haben? – Angekl.: Leckert hatte mich wiederholt ermächtigt, ihn zu nennen. – Auf Antrag des Oberstaatsanwalts wurde der Brief des Angeklagten v. Lützow an den Kriminalkommissar v. Tausch verlesen. Daraus soll sich nach Ansicht des Oberstaatsanwalts ergeben, daß v. Lützow den Bericht an v. Tausch nicht zu seiner Verteidigung geschrieben hat, sondern als politischer Vertrauensmann des Kommissars v. Tausch, dem er Mitteilungen machte, für welche er noch besonderen Dank und Anerkennung beanspruchen zu können glaubte. – Auf Befragen des Vert. Rechtsanwalts Lubcezynski erklärte Oberstaatsanwalt Drescher, daß nach seiner Kenntnis der Dinge der Polizeipräsident Veranlassung genommen habe, von Amts wegen Ermittelungen über die Verfasserschaft der Artikel anzustellen und damit Herrn v. Tausch beauftragt habe. Herr v. Tausch habe dann, wie schon öfter, wenn es sich um Ermittelungen in Preßangelegenheiten handelte, sich des Herrn v. Lützow als seines Vertrauensmannes bedient. Herr v. Tausch habe dann – wie anzunehmen sei – zu seiner eigenen Überraschung erfahren, daß v. Lützow selbst der Verfasser der Artikel sei. – .Vert. Rechtsanwalt Dr. Lubczynski: Zu der fraglichen Zeit war Herrn v. Tausch schon bekannt, daß v. Lützow der Verfasser der Artikel war. – Der Bericht, den v. Lützow Herrn v. Tausch über die Entstehung der Artikel erstattet hat, wurde verlesen. – Darin sprach v. Lützow allerdings von „Informationen“, die er Herrn v. Tausch gebe und die von letzterem anerkannt und gewürdigt werden sollten. Er gab weiter ganz ausführliche Mitteilungen, wie Leckert sich ihm genähert

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/147&oldid=- (Version vom 31.10.2023)