Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 4 (1911).djvu/150

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

des „Hannoverschen Couriers“ und der „Tribuna“, Redakteur Heller, gehabt, ihn und Leckert belastende Mitteilungen gemacht und speziell gesagt habe: Vor drei Wochen sei Herr v. Marschall noch ganz derselben Ansicht gewesen, wie der Artikel in der „W. a. M.“, nun aber schicke er ihm alle Staatsanwälte auf den Hals, er werde es ihm jedoch schon anstreichen. – v. Lützow bemerkte, Heller müsse ihn falsch verstanden haben. – Auf nochmaliges Befragen des Oberstaatsanwalts erklärte v. L., daß er niemals von Herrn v. Tausch „beauftragt“ worden sei, über die Quellen gewisser Zeitungsartikel, die Verfasser u. dgl. Ermittelungen anzustellen und Herrn v. Tausch Bericht zu erstatten. – Der Oberstaatsanwalt fragte weiter, ob der Angeklagte v. L. der Verfasser anderer sensationeller unwahrer Artikel sei, speziell eines Artikels über den angeblich geschwächten Gesundheitszustand des Kaisers, sodann der sensationellen falschen Nachricht, daß, als der Kaiser in Schlesien weilte, Herr v. Kotze aus der Festungshaft entlassen worden sei und sich vorübergehend in Breslau aufgehalten habe, endlich auch noch eines Artikels über den angeblich bevorstehenden Rücktritt des Fürsten Hohenlohe. Der Angeklagte gab nur in Sachen des Kotze-Artikels die Verfasserschaft zu. Die Nachricht habe sich nicht bewahrheitet, das komme öfter bei Journalisten vor. Für den Artikel habe er mehrere Quellen gehabt, der Ursprung liege in Breslau im „Generalanzeiger“. Er bekannte sich ferner zur Verfasserschaft eines in der „W. a. M.“ erschienenen Artikels „Der Kaiser und der General Bronsart‘‘, und gab zu, daß Leckert diesen selben Artikel der „Frankf. Ztg.“ angeboten habe. Der Oberstaatsanwalt folgerte auch hieraus die größte Intimität zwischen beiden Angeklagten. – Weiterhin bestritt der Angeklagte die in der Voruntersuchung aufgestellte Behauptung des Dr. Plötz, daß er diesem bei Überreichung des ersten Artikels ehrenwörtlich versichert habe, er habe die Mitteilungen von Herrn v. Marschall.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/150&oldid=- (Version vom 31.10.2023)