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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

und auch dies werde dem Auswärtigen Amt in die Schuhe geschoben. Dies sei ein Punkt, wo die Presse selbst ansetzen müßte, um eine Änderung einzuführen. So wie bei uns, werde es bei allen auswärtigen Ministerien der Welt gehandhabt. Das Auswärtige Amt könne unmöglich deshalb, weil es gewisse Beziehungen zu bestimmten Blättern unterhält, für alle Artikel dieser Blätter verantwortlich gemacht werden. Diese Blätter bleiben völlig unabhängig. Selbst Artikel, die gegen ihn selbst gerichtet waren, gelten als offiziös. (Heiterkeit.) Vom Auswärtigen Amte seien niemals persönliche Angriffe ausgegangen, weder gegen aktive noch gegen frühere Minister und Beamte. Auf weiteres Befragen erklärte der Zeuge, daß er unter allen Umständen Strafantrag gestellt haben würde, wenn das Auswärtige Amt in irgendwelche Beziehung zu den „Unverantwortlichen“ gebracht würde. Herrn v. Lützow würde er nicht empfangen haben. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Lubczynski richtete eine ganze Reihe von Fragen an Freiherrn v. Marschall, die feststellen sollten, inwieweit diesem die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten v. Lützow bekannt seien und inwieweit die in verschiedenen Blättern erschienene Behauptung, daß v. Lützow wegen Verdachts der Spionage aus dem Offiziersstande entfernt sei, auf Inspiration des Auswärtigen Amtes zurückzuführen sei. Herr v. Marschall erklärte, daß er über letztere Frage nichts wisse. – Auf eine Frage des Rechtsanwalts Glatzel erwiderte Freiherr v. Marschall, daß er es dem Gerichtshofe überlassen müsse, über die mala fides der „Staatsbürgerzeitung“ sich zu entscheiden; aber wenn einer so systematisch mit Anklagen gegen das Auswärtige Amt vorgehe, wie die „Staatsbürgerzeitung“, so müsse man doch annehmen, daß ihm vollständiges Material zur Verfügung stehe, und deshalb sei auch anzunehmen, daß seine eigene (des Zeugen) Tätigkeit zur Ermittelung der Urheberschaft ihm bekannt sein mußte. Es frage sich, auf Grund welchen positiven Materials die „Staatsbürgerzeitung“ sich

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/166&oldid=- (Version vom 6.11.2023)