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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

ein Gesetz erlassen worden, wonach derartige Personen, Knaben und Mädchen vom 14. bis zum 20. Lebensjahre, von der Gemeindebehörde einer Fürsorgeerziehungsanstalt überwiesen werden sollen. Diese den Gemeinden gesetzlich auferlegte Pflicht scheint vielfach als Last empfunden zu werden, denn die grauenhaften Vorkommnisse in der Fürsorgeanstalt Mieltschin, mit der die Stadt Berlin einen Vertrag geschlossen hatte, stehen keineswegs vereinzelt da. Die Vorkommnisse, die vor einigen Jahren die Strafkammer in Itzehoe gegen den Hausvater einer Fürsorgeerziehungsanstalt für Mädchen, genannt die „Blohmesche Wildnis“, beschäftigten, wobei ebenfalls haarsträubende Dinge zutage gefördert wurden, dürften noch in Erinnerung sein. Auch in einigen anderen Gegenden des Deutschen Reiches haben Prozesse dieser Art stattgefunden, aus denen sich ergab, daß die „Hausväter“ unmenschliches Prügeln wehrloser Kinder als Haupterziehungsmittel betrachten. Die Gemeindebehörden scheinen also zumeist nicht dafür zu sorgen, daß zu Leitern von Fürsorgeerziehungsanstalten nur pädagogisch vorgebildete Leute gewählt werden, die sich ihrer erzieherischen Aufgabe voll bewußt sind. In Mieltschin war die Leitung in die Hand eines evangelischen Geistlichen gelegt. Dem evangelischen Geistlichen der Nachbargemeinde war die Oberaufsicht übertragen. Und trotzdem sind gerade in Mieltschin von dem Pastor Breithaupt und seinen „Aufsehern“ Greuelszenen gegen arme wehrlose Wesen verübt worden, die zum Himmel schreien. Man sollte es nicht für möglich halten, daß ein Verkünder des Wortes Gottes, wie der Verteidiger, Justizrat Wronker, in der Gerichtsverhandlung den Hauptangeklagten, Pastor Breithaupt, nannte, ein Prediger der christlichen Nächstenliebe, dem die Aufgabe zugewiesen war, die ihm anvertrauten Knaben zu ordentlichen Menschen zu erziehen, an diesen wehrlosen Knaben Grausamkeiten beging, die aller Menschlichkeit Hohn sprechen. Die Früchte dieser Freveltaten,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/229&oldid=- (Version vom 16.12.2023)