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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

verdecken wollen, werden noch obendrein von den Gerichten, auch Geschworenengerichten, in unbegreiflicher Weise geschützt. Vor einigen Jahren wurde in Elberfeld Oberlehrer Deditius an der Barmer Oberrealschule wegen Mißhandhandlung eines 13jährigen Schülers angeklagt. Der arme Junge ist infolge der erlittenen Mißhandlung nach einigen Tagen gestorben. Die Elberfelder Strafkammer, unter Vorsitz des damaligen Landgerichtsdirektors Dr. Felix Aschrott, erklärte sich nach längerer Verhandlung für unzuständig, da der Gerichtshof die Überzeugung gewonnen hatte, daß die Mißhandlung den Tod des Knaben verursacht habe. Oberlehrer Deditius hatte sich deshalb Mitte Januar 1904 vor dem Schwurgericht zu Elberfeld zu verantworten. Obwohl meiner Überzeugung nach – ich war als Berichterstatter anwesend – die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft war, sprachen die Geschworenen den Angeklagten frei. Dieses Vorkommnis steht keineswegs vereinzelt da. Selbst in Berlin wurden derartige Prügelpädagogen schon mehrfach freigesprochen. Ein arger Mißstand ist es, daß eine große Anzahl der jüngeren akademisch gebildeten Lehrer sich in erster Reihe als Reserveoffiziere und in zweiter Reihe als Lehrer fühlen. Noch weit mehr tadelnswert sind Volksschullehrer und Volksschullehrerinnen, die die ihnen anvertrauten kleinen Wesen, die vielfach hungernd und frierend in die Schule kommen, weil es im Elternhause an dem Nötigsten fehlt, wegen kleinster Vergehen in barbarischer Weise schlagen. Es wäre höchste Zeit, diesen Zuständen durch entsprechende Gesetzesbestimmungen ein Ende zu bereiten. Das Züchtigungsrecht der Eltern und selbstverständlich auch der Lehrer müßte gesetzlich auf das geringste Maß beschränkt, das Züchtigungsrecht der Lehrherren und die Gesindeordnung von 1810, diese mittelalterliche Gesetzesruine, die den „Herrschaften“ noch heute das Recht einräumt, ihre Dienstboten zu züchtigen, müßte gänzlich aufgehoben werden. – Die Greueltaten des Pastors

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/232&oldid=- (Version vom 16.12.2023)