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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

er wünsche sich in einer Arbeit zu betätigen, die so recht für eine Manneskraft paßt, wurde er aus den Bewerbern ausgewählt. – Vors.: Sprachen Sie mit ihm über das Wesen der Fürsorgeerziehung? – Zeuge: In Hoffnungsthal sagte er mir, er habe sie in Bethel kennen gelernt. – Vors.: Ja, er ist zweimal in Wietingsmoor gewesen! – Zeuge: Ich habe angenommen, Breithaupt sei seiner Aufgabe gewachsen, auch habe ich die Anwerbung der Erziehungsgehilfen ihm überlassen. Unterricht der Zöglinge war geplant; der Zusammenbruch führte dazu, daß schließlich überhaupt kein Lehrer angestellt wurde. Bezüglich der Disziplin und im besonderen der Züchtigungen hatte Breithaupt mir gesagt, er werde seine Erfahrungen aus dem Johannesstift zugrunde legen. Im Johannesstift sollen aber nur drei bis fünf Schläge gegeben werden. Daß für Mieltschin die Lichtenberger Vorschriften gelten sollten, wußte Breithaupt, weil es ja in dem ihm bekanntgegebenen Vertrag mit Berlin stand. Um Erlangung der Vorschriften hat sich Breithaupt vergeblich bemüht. Auch ich habe sie nie zu sehen bekommen. In Mieltschin ist mir über Breithaupt nie eine Beschwerde zu Ohren gekommen, nie habe ich etwas von übermäßigen Züchtigungen gehört, bis der Artikel des „Vorwärts“ erschien. Als ich dann Breithaupt darüber befragte, antwortete er: „Was geschehen ist, kann ich verantworten.“ Auch beantragte Breithaupt selber gegen sich eine Disziplinaruntersuchung. – Vors.: Was war denn geschehen? Was gab er zu? 50 Hiebe? 100? – Zeuge: Die im „Vorwärts“ angegebene Zahl der Schläge hielt ich von vornherein für Übertreibung. Ich hatte den Eindruck, als ob Breithaupt nicht recht wußte, wie er zu der Verhängung solch hoher Strafen gekommen war. Sonst ist Breithaupt freundlich mit den Burschen umgegangen, das ist mir auch, auf Befragen der Burschen bestätigt worden. – Vors.: Wie erklären Sie es sich dann, daß die vorgekommenen Dinge Ihnen verborgen blieben? – Zeuge:

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/245&oldid=- (Version vom 17.12.2023)