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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

daß der Vorsitzende hierdurch beeinflußt sei. Anders könne es sich der Angeklagte nicht erklären, daß der Herr Vorsitzende der Verteidigung vor der Verhandlung mitgeteilt habe, er werde jede Beweisaufnahme ablehnen, welche Angriffe gegen die abwesende Frau Wertheim enthalte, obwohl nach Ansicht des Angeklagten das Verhalten der Frau Wertheim zu der Auffassung zwinge, daß sie böswillig von Gerichtsstelle fernbleibe. Der Antrag der Verteidigung, dies durch Entsendung eines Gerichtsarztes festzustellen, sei mit unzureichenden Gründen abgelehnt worden. Falls sich die Vermutung des Angeklagten bezüglich eines Eingriffs des Herrn Justizministers nicht bestätigen sollte, so lehne er den Vorsitzenden auch deshalb ab, weil dieser eine Parteilichkeit zugunsten der Frau Wertheim bekundet habe, indem er erklärte: er werde jeden Angriff gegen Frau Wertheim hindern und, falls Angriffe erfolgten, die Verhandlung vertagen. Hierdurch sei gleichzeitig eine Voreingenommenheit gegen den Angeklagten zum Ausdruck gebracht worden. Es sei unzulässig, Beweisanträge deshalb abzulehnen, weil sie die Interessen von Zeugen verletzen könnten. Im vorliegenden Falle sei die Ablehnung auch unbegreiflich, weil die betreffende Zeugin offensichtlich böswillig der Verhandlung fernbleibe, da sie damit rechne, daß auch ohne ihr Erscheinen ihre in der vorigen Verhandlung abgegebene Erklärung, in der sie die Behauptung des Angeklagten auf Aussicht einer Heirat mit Frau Dolly Landsberger bestritten, nachwirke. Der Angeklagte lehne aber auch den Beisitzer Landrichter Kriener ab, weil dieser in der vorigen Verhandlung mehrfach Zwischenbemerkungen gemacht habe, die erkennen ließen, daß er Dinge, die er auf privatem Wege erfahren zu haben glaubte, bei seiner richterlichen Tätigkeit benutzen wollte. Diese Dinge könnten aber hier schon deshalb nicht nachgeprüft werden, weil er sie nicht angegeben, sondern nur verschleiert angedeutet habe. So habe Landrichter Kriener auf einen Einwurf des Angeklagten, daß

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/153&oldid=- (Version vom 12.1.2024)