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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Feststellungen aus anderen Akten. Als ich Pauli 1908 in einer anderen Sache vernahm, ergab sich, daß er nicht über großes Vermögen verfügte und außerstande war, Geld zu verleihen. Es handelte sich damals um Vermittlung von Titeln, Orden und Würden. Im Adreßbuch von 1911 steht er als „Generalmajor a. D.“, ohne jeden erläuternden Zusatz verzeichnet. Gelegentlich einer Durchsuchung, die vor einigen Monaten in einer Hannoverschen Sache bei dem Zeugen vorgenommen wurde, wurden Briefe und Papiere gefunden, aus denen sich ergab, daß der Zeuge in großem Umfange sich mit der Vermittlung von Orden, Titeln und Würden beschäftigte, nicht nur in Berlin, sondern auch in München. Dort schwebte eine derartige Sache, bei der sich der Angeklagte an die Fürstin v. Lieffen, die die Heiratsvermittlerin Anna Wolff ist, gewendet hatte. – Staatsanwalt: Ich wollte nur beweisen, daß der Zeuge nicht Generalmajor, sondern nur Major a. D. ist und sich mit Ordens- und Heiratsvermittlungen beschäftigt. – Zeuge Pauli: Ich habe für Titel und Heiratssachen niemals einen Pfennig erhalten, das kann ich beschwören. – Vors.: Sie haben sich doch aber Geld versprechen lassen und Sie behaupten, niemals etwas bekommen zu haben? – Zeuge: I, Gott bewahre. – R.-A. Dr. Alsberg: Ist es denn eine Schande, wenn man preußischer Major a. D. ist und wenn man, um sein Leben zu fristen, im Nebenamt etwas tut, was Persönlichkeiten machen, die sich in den höchsten Stellungen befinden. Wenn diese Persönlichkeiten auch zumeist kein Geld dafür nehmen, so haben sie doch in anderer Form Vorteil davon. Daß man diesen Zeugen, weil er Orden verschafft haben soll, der Unglaubwürdigkeit zeiht, ist bezeichnend für die Art, wie die Zeugen der Verteidigung hier behandelt werden. – Zeuge Pauli: Ich könnte viele hochstehende Personen nennen, die auch Titel und Orden vermitteln, wenn die Betreffenden Geld für wohltätige Zwecke geben. – Staatsanwalt: Ich wiederhole, es kam mir nur darauf an, das

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/235&oldid=- (Version vom 27.12.2022)