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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

schließen, alsdann sei jede Gefahr beseitigt. Der junge Mann willigte ein, aber noch ehe die Flitterwochen vorüber waren, kam es zwischen den Heinzeschen Eheleuten zu sehr argen Zerwürfnissen. Alltäglich und allnächtlich prügelten sich die Eheleute auf offener Straße. Die anfänglich große Liebe verwandelte sich in ebenso großen Haß, so daß beide Eheleute die Scheidungsklage anstrengten.

Bald darauf wurden sie insofern voneinander geschieden, als sie beide wegen dringenden Verdachts, den Nachtwächter Braun ermordet zu haben, verhaftet wurden. Beide sollen oftmals mit dem Nachtwächter Braun Streit gehabt haben; sie sind auch beide in der Mordnacht mehrfach in der Gegend des Invalidenparks in verdächtiger Weise gesehen worden. Zudem fiel es Hausgenossen am folgenden Morgen auf, daß der Ehemann Heinze mit gänzlich zerrissenem Rock nach Hause kam. Auch soll Frau Heinze nach dem Morde ihren Mann oftmals „Braunscher Mörder“ oder auch „Nachtwächter-Mörder“ gerufen haben. Der Mann antwortete alsdann: „Du bist mit dabei gewesen. Wenn ick verhaftet werde, dann laß ick auch dir alle werden! Deine Kohlrübe (Kopf) muß auch runter.“

Diese und noch eine Reihe anderer Umstände gaben der Staatsanwaltschaft Veranlassung, das Ehepaar zu verhaften und die Anklage wegen Mordes zu erheben. Heinze und Frau hatten sich am 29. September 1891 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin I wegen Mordes zu verantworten. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Rieck.

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/74&oldid=- (Version vom 1.8.2018)