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c) Pfarrer.

Unter dem Titel Pleban, sacerdos, rector divinorum officiorum de Godawe etc. werden aus der vorreformatorischen Zeit namentlich angeführt:

Pribizlaus 1216, Johannes 1314,
Dietrich von Godow – bis 1343.
Leuther von Penzig – bis 1343.
Magister Benedikt – bis 1343.

Luther von Hoendorff, (auch Leuther von Hoyndorf oder Hohendorf geschrieben); er verwaltete das hiesige Pfarramt an die 70 Jahre (1366–1434) und erreichte ein Alter von fast 100 Jahren. Aus seiner Amtirungszeit sind mehrere Urkunden vorhanden. So ließ er 1366 seine Rechte als Erb- und Gerichtsherr von seinen sämmtlichen Dotalen vor Notar und Zeugen zu Protokoll anerkennen, die Decempflichtigkeit der einzelnen Güter amtlich feststellen (1377), sowie das Collaturrecht über die Pfarreien zu Neschwitz und Gaußig confirmiren (1383). Am 24. Februar 1426 gab er seinen gerichtsherrlichen Consens dazu, daß sein Pfarrdotal Johannes Zuckel, Schankwirth in Göda auf sein Grundstück einen jährlichen Zins von 1/2 Mark an das Domcapitel St. Petri in Budissin auf Wiederkauf verkaufte.[1] Er stand in großen Ehren beim Bischof als dessen „Official“, ja „Kanzler“ er insbesondere in den Rechnungen des Raths zu Görlitz oft genannt wird. Die Görlitzer lieferten an ihn die Bischofsrente ab, ehrten ihn hoch und suchten wiederholt seinen Rath in kirchlichen Angelegenheiten. Auch das Domstift zu Bautzen hatte ihn unter seine Capitularen aufgenommen. Daß er für die hiesige Kirche den „Pfarrbusch“ ankaufte, ist bereits erwähnt. Und doch mußte er den Schmerz erleben, daß 1415 von der Kirchenversammmlung zu Kostnitz über seine Kirche und Pfarrei die schwerste Kirchenstrafe, das Interdikt, verhängt wurde, (d. h. aller feierliche Gottesdienst war untersagt keine Glocke durfte geläutet, keine Altarkerze angezündet werden, nur Sterbenden wurde das Abendmahl gereicht, die Brautpaare über den Gräbern eingesegnet, die Todten still bestattet, Fleischgenuß und alle Lustbarkeit verboten etc.) Und weshalb? Weil der zum Concil reisende Protonotar des päpstlichen Stuhles, der Probst Petrus Boleste aus Lenczig im Erzbisthume Gnesen, sammt seiner Dienerschaft in der Nähe von Göda von Wegelagerern überfallen und seiner sämmtlichen Effecten und Gelder beraubt worden war. Leuther kam sofort mit einer Beschwerdeschrift beim Concil ein und bat um gründliche Untersuchung. Da erwies sich denn die völlige Unschuld der Gemeinde Göda. Der Straßenräuber, ein gewisser Lutold von Notenhoff


  1. Die Worte der Bestätigung des Schuldbriefes lauten: Et ego Lutherus de Hoendorff – so schrieb er seinen Namen, plebanus in Godow dominus hereditarius Johannis Suckel praedicti, quia in praemissum contractum consensi et consentio, sigillum meum praesentibus duxi appendendum.
Empfohlene Zitierweise:
Peter Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen. J. E. Schmaler, Bautzen 1876, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Ort_und_Parochie_G%C3%B6da.pdf/32&oldid=- (Version vom 1.8.2018)