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aus Schlesien mit einigen Genossen wurde zur Rückgabe des geraubten Gutes gezwungen und den 1. Oct. 1416 angeordnet, daß die kirchlichen Handlungen in Göda wieder aufgenommen werden durften.

Auf ein späteres Gesuch des Pfarrers und der gesammten[1] Kirchfahrt von Göda an die Kirchenversammlung zu Basel ertheilte dieselbe 1437 durch besondere Bulle der Kirche und Gemeinde Göda das Privilegium, daß außer infolge eines Vergehens der ganzen Gemeinde oder der dasigen Herrschaft und Geistlichkeit das Interdikt nicht wieder über sie solle verhängt werden dürfen, und daß, selbst wenn es aus dem angegebenen Grunde habe ausgesprochen werden müssen, doch so bald der oder die Schuldigen aus dem Orte entfernt worden seien, von der Geistlichkeit sofort wieder jede Art Gottesdienst bei offenen Thüren unter dem Geläute der Glocken und mit lauter Stimme öffentlich vor der Kirchgemeinde abgehalten werden dürfe.[2]

Nach Leuther von Hoyndorf finden sich als Pfarrer verzeichnet

Peter Pistoris 1450,

Martin Zachmann 1488,

Johannes Gabelentz 1505 und 1524. Er amtirte zur Zeit des zweiten Kirchenbaues. Unter ihm ward 1521 der Kirche eine neue Procession mit dem Venerabile bestätigt.

Martin Jentsch 1540. Er erkaufte mit seinem Bruder Briccius Jentsch, Pfarrer in Krostwitz, das Vorwerk Hänichen.

Johann (George) Themler, der letzte katholische Geistliche in Göda. (S. pag. 18). Er soll der glaubwürdigen Tradition zufolge das „wunderthätige“ Marienbild, welches bis zur Einführung der Reformation in der Kirche zu Uhyst (1551) stand, nach Göda gebracht und dadurch unserem Orte die Ehre und die Vortheile eines Wallfahrtsortes verschafft haben. Bis zum Jahre 1523 stand dieses Gnadenbild in einer kleinen hölzernen Kapelle an der nördlichen Seite des Taucherwaldes. Wegen allerlei Unsittlichkeit und Räuberei, welche durch den nahen Wald nur zu sehr begünstigt waren, ließ der Rath zu Bautzen mit Genehmigung


  1. Berichtigungen S. 52: gesammten st. gesammte.
  2. Zur Zeit der Kirchenversammlung zu Basel hielt sich dort der Domherr und Custos des Domcapitels St. Petri in Budissin Nicolalus Ylaw auf. Auch dieser wendete sich an die Kirchenversammlung, weil Excommunicationen damals häufig einzelne geistliche und weltliche Personen trafen und beim Verweilen Solcher in der Stadt der Gottesdienst aufhören mußte. Die Kirchenversammlung zu Basel gab darauf den Bescheid, daß nach dem Inhalt des Synodal-Decrets d. d. Basel IV. Non. Julii 1437, welches mit den Worten beginnt: Quoniam ex indiscreta Interdictorum promulgatione etc. die Kirche und Capellen und Stadt und Vorstädte wegen Verschuldung einer einzelnen Person dem Interdict nicht unterworfen sein sollten, wenn nicht die Stadt selbst oder deren Vorstand oder Officiale eine Schuld trügen. Wenn es sich dennoch ereigne, daß Kirche und Stadt in einem solchen Falle dem Interdict unterliegen, so sollte doch, sobald die Person, um deren Willen das Interdict auferlegt sei, sich entfernt habe oder fortgeschafft worden sei, alsbald wieder Messe und öffentlicher Gottesdienst gehalten werden können. – In seinem am 18. Juli 1439 zu Basel errichteten Testamente hatte der Canonicus Nicolaus Ylaw unter andern auch die Kirche zu Göda mit einem kirchengeschichtlichen Werke aus seinem Nachlasse bedacht.
Empfohlene Zitierweise:
Peter Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen. J. E. Schmaler, Bautzen 1876, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Ort_und_Parochie_G%C3%B6da.pdf/33&oldid=- (Version vom 1.8.2018)