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diese Zahlen 9 und 4 durch eine andere Angabe bestätigt[1]. 1699 waren 14[2].

Schuhmacher[3]. Die ersten Zahlen, die sich fanden, sind vom Handwerk selbst angegeben. 1570 seien 41 Meister gewesen, die nicht alle zu thun hätten, 1578 48. Nach einer anderen Angabe von 1578[4] gab es „in die“ 50 Meister, die ebenfalls über Verarmung klagen, Haus, Hof und Äcker hätten zusetzen müssen. 1624 waren mindestens 57[5], 1631 68, 1634 42, 1645 und 1646 mindestens 36* Meister, 1663 81[6], 1678 mindestens 74[7], ca. 1680 96[8]. Dieser Vermehrung entspricht, daß bei Versammlungen die Meister 1668 nur an zwei, 1670 an drei Tischen sitzen[9]. 1684 gab es mindestens 78[10], 1699 102, am 22. Juli 1699 106*, seit 9. Mai 1700 104*, 1703–1704 108*; bei den drei legten Zahlen sind die Witwen, die das Handwerk trieben, nicht eingerechnet. Nach den Handwerksbüchern wurden in dem Zeitraum von 1537–1576 im Durchschnitt jährlich zwei bis drei (in 33 Jahren 81), von 1681–1700 im Durchschnitt jährlich vier (95 in 24 Jahren) Meister aufgenommen.

Schneider. 1631 93, 1634 50; 1681[11] war die Zahl wieder auf 94 gestiegen, so daß zu den Versammlungen nicht mehr das ganze Handwerk, sondern nur „ein Ausschuß“ zusammengerufen werden konnte; bei dieser Zahl sind sieben Hofschneider eingerechnet, die zunftmäßige Meister waren, ihr Quartalgeld zahlten, aber insofern eine Ausnahmestellung hatten, als sie zu den Handwerkszusammenkünften nicht kamen und ihre Gesellen das gewöhnliche Auflagegeld nicht gaben. Um 1690 finden sich bei Aufrichtung der


  1. RA Tuchm. 23.
  2. Richter I, S. 212: 18 inkl. 4 Tuchscherer.
  3. Die Zahlen, die sich aus den Angaben über die Mitglieder ihrer Begräbnisgesellschaft ergeben, sind mit * bezeichnet; sie sind Rechnungen entnommen, die in der Lade liegen (RA).
  4. HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation. 1520. Bl. 7 flg. Alle drei Angaben von 1570 und 1578 entspringen gleicher Veranlassung, dem Einschreiten der Behörde gegen Überteuerung von seiten der Handwerker.
  5. 57 Meister zahlen in dem Jahr wöchentlich 1 Groschen: laut Eintragungen im Handwerksbuch (RA Lade).
  6. HStA Loc. 13926, das Schuhmacherhandw. in Dresden contra Gerber 1662. Bl. 55b.
  7. HStA Loc. 9838. Akta, die zwischen den Meistern und Schuhknechten . . . 1678 flg. Bl. 7.
  8. RA Lade: Gelegentlich der Aufnahme einer Hypothek auf das Handwerkshaus unterschreiben sechs Mitälteste und 88 Meister; außerdem gab es zwei Oberälteste.
  9. Lade, Innungsakten.
  10. Ebenda, Unterschriften unter einem Handwerksbeschluß am 31. Juli 1684.
  11. RA Schneider 57.