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nur wenig Fleisch auf die Bänke bringen könnten“[1], Klagen, die allerdings stets mit einiger Vorsicht aufgenommen werden müssen[2], und 1670 geben die Meister an, das Handwerk sei in solchen Abgang seiner Nahrung, Armut und Not geraten, daß etliche das Handwerk gar liegen lassen und um Tagelohn arbeiten müßten[3]. Damals scheint in der That die Meisterzahl nochmals zurückgegangen zu sein: 1682[4] werden nur 61 Dresdner Fleischer genannt. Im Februar 1684 finden sich zwei verschiedene Angaben[5]: die eine, von den Fleischern selbst stammend, zählt 60, die andere, sowie eine vom Jahre 1687[6], die wieder von den Fleischern selbst gegeben wird, „bis in die 68“, vielleicht mit Einrechnung der Meister, die nicht mehr schlachteten und ihre Bank verkauft hatten oder nur als Hausschlächter ihr Handwerk trieben. Denn sicher gab es 1686 „ledige Bänke“ der Neudresdner Fleischer, in die eine Zeit lang die Altdresdner Meister, deren Bänke 1685 bei dem großen Brand zerstört worden waren, ihr Fleisch einhängten[7]; 1699 war die Zahl 66 wieder vorhanden.

Leinweber[8]. 1556[9] sind nach Angabe der Leinweber selbst „fast inn dy hundertt Meyster dieses Handwergs“, 1578 97; 1625 hielten sich nach Angabe der Leinweber fast über 100 Meister in und außerhalb (Vorstädte) der Stadt Dresden wesentlich auf, so daß eine Überfüllung eingetreten sei, und da immer noch jährlich sieben, acht, auch wohl mehr Meisterstücke gemacht werden, so sollen mit Genehmigung des Rates von jetzt ab jährlich nur noch zwei Gesellen zur Mutung zugelassen werden, und zwar einer von denen, die das Handwerk in Dresden, und einer, der es anderswo gelernt habe[10]. 1631 waren 90, 1634 42 Meister in Dresden. Für das Jahr 1642 ergiebt ein „Accis-Büchlein“ eine Anzahl von ungefähr


  1. RA Fleischerakta 8.
  2. Sie dienen zumeist zur Unterstützung von Bitten um Erlaß oder Ermäßigung von Steuern etc.
  3. RA C. XXXVI. 4.
  4. Ebenda C. XXXVI. 19.
  5. Ebenda C. XXXVII. 3, im Januar 1684 gab es 21 Hausschlächter.
  6. HStA Loc. 30401. Fleischertaxe zu Dr. 1685–1690. Bl. 51.
  7. RA C. XXXVII. 3.
  8. 1616 (RA Tuchm. 21. 1638) sind sieben Damastweber, wohl unter den Leinwebern, – sonst gab es deren keine mehr im Lande – 1658 (HStA Loc. 9785. Akta der Leinweberinn. z. Dr. 1657. Vol. II. Bl. 36) 15, diesmal ist direkt angegeben: unter den Leinwebern.
  9. HStA Loc. 8746. Handwerksinnungen. Bl. 260.
  10. HStA Loc. 9785. Akta, die Innungsartikel der Leinweber zu Dr. betr. 1517 flg. Bl. 55.