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30 Leinwebern[1]. Von der schweren Niederlage scheint sich das Handwerk nicht wieder erholt zu haben: 1699 ist die Meisterzahl nur bis auf 48 angewachsen.

Fischer. 1559 und 1573 gab es zu „Fischersdorff“ 6 Fischer[2]. Als der Rat die neue Ordnung von 1682 beriet, forderte er die gesamten Meister des Dresdner Fischerhandwerks vor: es erschienen 26 Mann[3]; 1699 sind 24 gezählt.

Seiler. 1513[4] waren bei den Verhandlungen, die in Leipzig über die Aufrichtung einer Landinnung der Seiler gepflogen wurden, 3 Dresdner Meister zugegen. 1578 gab es hier 6 Seiler. 1631 werden 11 Seiler als sämtliche Meister ihres hiesigen Handwerks bezeichnet[5]. In demselben Jahr stieg ihre Zahl noch auf 13; 1634 zählte man 9, 1699 10; 1703[6] werden 8 Seiler genannt. Für die Hutmacher fanden sich folgende Angaben: 1578 8, 1631 7, 1634 3, 1685[7] 10, 1699 11, 1705[8] 12, 1710[9] 16, hier mit der Bemerkung, sie könnten wegen zu wenig Arbeit keinen Gesellen fördern.

Goldschmiede. 1578 18, 1607[10] 24. Für die Jahre 1612 bis 1647[11] giebt die Zahl der an den Quartalen anwesenden Meister einen guten Anhalt. Da auf das unentschuldigte Wegbleiben Strafe gesetzt war, so kann die wirkliche Zahl der Meister diese Zahlen nur wenig überschritten haben. 1612 waren am Trinitatisquartal 28 Meister zugegen, in den Jahren 1614–1616 hält sich ihre Zahl zwischen 29 und 31, fällt von 1617–1627 von 28 ziemlich gleichmäßig auf 24, 1630 sind 28, 1632 26, 1633 (Trinitatis) 21, an den späteren Quartalen nur 16, 1634 16, 1636 19; in den folgenden Jahren bis 1647 schwankt ihre Zahl zwischen 22 und 24. In Übereinstimmung damit wird die starke Abnahme in den ersten Jahren des vierten Jahrzehnts durch die von Richter angeführten Ziffern


  1. HStA Loc. 9785. Akta der Leinweberinn. z. Dr. 1513. Vol. I. Bl. 175.
  2. RA Fischer 20b; Titel: „Die 6 Fischer tzu Fischersdorff, so das Fischwaßer uff der Weißeritz haben.“ 1559: „Vorgleichung der Sechs Fischer tzu Fischersdorff, was vor Zceuge vff Iren wassern sollen verboten sein.“ Auch bei der Entscheidung in einem Streit der Fischer mit den Tuchmachern wegen der Fischgerechtigkeit oberhalb des Wehres der Tuchmacher 1573 ist wiederum nur von sechs Fischern von Fischersdorf die Rede (ebenda).
  3. HStA Conf. CCIX. 1682 bis 1684. 21. 175b.
  4. HStA Loc. 9892d. Handw. zu Meißen Innungsart. 1490–1522. Bl. 5.
  5. JI. Bl. 183.
  6. RA Täschner 6.
  7. RA Hutm. 12.
  8. Ebenda Bl. 65.
  9. Ebenda Bl. 126b.
  10. RA Goldschmiede 145a.
  11. RA Lade, Handwerksbuch.