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der sogenannten Reaktivierung[1] gelöst werden; also ist nur ein entschiedener Mann zu wählen.


Montag, 17. September.

Erste Friedensnachrichten. Gemischte Garnison im Lande. Sächsische Armee auf 40 000 Mann zu bringen, wovon 20 000 präsent. Oberbefehlshaber König von Preußen, der Fahneneid, auch vom Kronprinzen als Befehlshaber des Armeekorps zu leisten. Gemischte Garnison auch


  1. Der noch nach dem liberalen Wahlgesetz vom 15. November 1848 berufene sächsische Landtag war am 1. Juni 1850 von der Regierung aufgelöst worden, weil er in der Frage der Wiederherstellung des alten Frankfurter Bundestages eine ablehnende Haltung einnahm. Darauf wurden ohne Wahl die alten Stände, die am 17. November 1848 entlassen worden waren, in ihrer alten auf dem Wahlrecht von 1831 beruhenden Zusammensetzung wieder einberufen (reaktiviert). Einer der schärfsten Gegner der Reaktivierung war Prof. Biedermann. Er forderte in der Volksversammlung am 18. Oktober 1866 zu Leipzig Abschaffung des reaktivierten Wahlrechts und Wiedereinführung des freien Wahlrechts von 1848. Auch in Dresden wurde in einer Versammlung am 21. Oktober unter Vorsitz des Advokaten Hendel und in Anwesenheit des Leipziger Arbeiterführers Bebel eine vom Advokaten Judeich (von den Nationalliberalen 1867 als Kandidat für die erste Reichtagswahl des Norddeutschen Bundes aufgestellt) vorgeschlagene Resolution angenommen, die sich scharf gegen die Ungesetzlichkeit der Reaktivierung aussprach und sofortige Einberufung von Volksvertretern auf Grund des Wahlgesetzes vom 15. November 1848 forderte. In diesem Sinne schrieb am 24. Oktober die Konstitutionelle: „Die Reaktivierung der Stände war eine Folge der Abwendung von Preußen, konsequent müßten nun auch mit dem neuen Bunde die alten Stände wieder fallen. Sie waren eng verwebt mit der Beustschen Politik, und man faßt neuen Wein nicht in alte Schläuche.“ Erst im Jahre 1868 wurde eine Änderung des Wahlgesetzes vorgenommen. Es behielt im wesentlichen die Züge des reaktivierten, schaffte aber für die 2. Kammer das Wahlmännersystem ab und führte die direkte Wahl ein.
Empfohlene Zitierweise:
Erwin Heyne (Hrsg.): Kriegstage in Dresden 1866 und 1870. i. A. des Verein für Geschichte Dresdens, Dresden 1933, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft31VereinGeschichteDresden1933.pdf/63&oldid=- (Version vom 12.5.2024)