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Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/324

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Christi Leib, darum, daß sie des Herrn Leib nicht unterscheiden. 1 Corinth. 11, 27. „Welcher unwürdig von diesem Brod isset, oder von dem Kelch des Herrn trinket, der ist schuldig an dem Leib und Blut des Herrn,“ V. 29. „Wer unwürdig isset und trinket, der isset und trinket ihm selber das Gericht, damit, daß er nicht unterscheidet den Leib des Herrn.“ Wer Christi Leib nicht isset und sein Blut nicht trinket, der wird durch unwürdiges Essen und Trinken nicht schuldig an Christi Leib, er bedarf auch nicht denselben zu unterscheiden; die Unwürdigen werden durch Essen schuldig den Leib Christi, und haben nöthig, ihn zu unterscheiden, darum essen und trinken die Unwürdigen den Leib und das Blut des Herrn.

 677. Zum Andern ist zu fragen: Wem dieses Sacrament gereicht werden solle? Es ist das Nachtmahl für alle Menschen eingesetzt, weil Christus für alle seinen Leib dahin gegeben und sein Blut vergossen hat; jedoch wird erfordert, daß sie es nach Christi Ordnung würdig gebrauchen, zum Leben und nicht zum Gerichte, weßhalb ein jeder sich zuvor prüfen soll, 1 Corinth. 11, 28. „ob er im Glauben sei,“ 2 Corinth. 13, 5. „ob er des Herrn Tod würdig verkündigen möge“ u. s. w. Wer das thut, der kann diese Mahlzeit empfangen, wann er will. Von dieser Vorbereitung weiter unten.

 678. Es sind alle diejenigen nicht zuzulassen, die es nicht nach Christi Ordnung empfangen können, oder von denen kund ist, daß sie sich so nicht prüfen. Es werden demnach Etliche verhindert, entweder durch natürliche oder andere dazu kommende Hindernisse.