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XIII.
Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte.


7.
Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte. Herausgegeben von Tob. Ludw. Ulr. Jäger, Canzleyadjunct u. Advocat in Ulm. Erstes Bändchen. Ulm. 1790. in der Wohlerschen Buchhandlung. 26 Bogen in 8. nebst einem Anhang.

Zur Fränkischen Bibliothek gehören aus dieser Schrift nur zwey Numern. XII. Älteste Nürnbergische Prachtgesetze aus dem XIV. Jahrhundert S. 315–328. XIII. Merkwürdigkeiten und Alterthümer aus der peinlichen Rechts- und Gerichtsverfassung der Reichsstadt Nürnberg S. 328–337. Beydes erhebliche Data zur Geschichte der Sitten, der Rechte und der Cultur der vorigen Jahrhunderte. Die Mode schweifte auch damahls schon bald durch allzulange, bald durch zu kurze Kleider aus. Ein Gesetz sagt: „Es sol fürbas nymant bhein gewant tragen das lenger sey, dann daz es auf die Erden stozz. wer aber gewant trüg, das lenger wer, vnd im auf der erden nachging,