Seite:Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 1, 5).pdf/2

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es wer fraw oder man, der muß yeglichs geben von yedem tag ein guldein.“ Und in eben dem Jahrhundert heißt es: „Auch gebieten die burger vom rat daz fürbaz niemant dhein kleyd niht kürzer tragen sol, es deck im dann den hintern vnd die scham etc.“ Ich wäre begierig zu wissen, ob irgend eine Stadt in Franken so alte Luxusgesetze habe. – Ich wünsche, daß die Furcht vor aller Publicität den Herausgeber nicht bewege, sein Journal abzubrechen; denn an Käufern sollte es doch nicht fehlen, da der meisten Teutschen Reichsstädte Geschichte und Rechte noch so wenig bearbeitet worden sind, und der Publicist, so wie der Geschichtforscher, aus einem solchen Buche sehr viel neues lernen kann.


8.
Weitläuftige Beschreibung des pädagogischen Kabinets, welches ich zur Erleichterung der Erziehung und zur lehrreichen Beschäftigung und Belustigung der Jugend angelegt habe. Mit einer Kupfertafel. Nebst Anzeige der genauesten und billigsten Preise, für welche sie bey mir J. S. Stoy, Professor der Pädagogik in Nürnberg zu bekommen sind. 30 S. in 8. (Kostet 4 Kr.)