Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 1, 5)

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Titel: Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte
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aus: Journal von und für Franken, Band 1, S. 602–616
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1790
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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XIII.
Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte.


7.
Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte. Herausgegeben von Tob. Ludw. Ulr. Jäger, Canzleyadjunct u. Advocat in Ulm. Erstes Bändchen. Ulm. 1790. in der Wohlerschen Buchhandlung. 26 Bogen in 8. nebst einem Anhang.
Zur Fränkischen Bibliothek gehören aus dieser Schrift nur zwey Numern. XII. Älteste Nürnbergische Prachtgesetze aus dem XIV. Jahrhundert S. 315–328. XIII. Merkwürdigkeiten und Alterthümer aus der peinlichen Rechts- und Gerichtsverfassung der Reichsstadt Nürnberg S. 328–337. Beydes erhebliche Data zur Geschichte der Sitten, der Rechte und der Cultur der vorigen Jahrhunderte. Die Mode schweifte auch damahls schon bald durch allzulange, bald durch zu kurze Kleider aus. Ein Gesetz sagt: „Es sol fürbas nymant bhein gewant tragen das lenger sey, dann daz es auf die Erden stozz. wer aber gewant trüg, das lenger wer, vnd im auf der erden nachging,| es wer fraw oder man, der muß yeglichs geben von yedem tag ein guldein.“ Und in eben dem Jahrhundert heißt es: „Auch gebieten die burger vom rat daz fürbaz niemant dhein kleyd niht kürzer tragen sol, es deck im dann den hintern vnd die scham etc.“ Ich wäre begierig zu wissen, ob irgend eine Stadt in Franken so alte Luxusgesetze habe. – Ich wünsche, daß die Furcht vor aller Publicität den Herausgeber nicht bewege, sein Journal abzubrechen; denn an Käufern sollte es doch nicht fehlen, da der meisten Teutschen Reichsstädte Geschichte und Rechte noch so wenig bearbeitet worden sind, und der Publicist, so wie der Geschichtforscher, aus einem solchen Buche sehr viel neues lernen kann.


8.
Weitläuftige Beschreibung des pädagogischen Kabinets, welches ich zur Erleichterung der Erziehung und zur lehrreichen Beschäftigung und Belustigung der Jugend angelegt habe. Mit einer Kupfertafel. Nebst Anzeige der genauesten und billigsten Preise, für welche sie bey mir J. S. Stoy, Professor der Pädagogik in Nürnberg zu bekommen sind. 30 S. in 8. (Kostet 4 Kr.)
| Herr Stoy hat seinen Verlag von verschiedenen theils großen, theils kleinen Erziehungsschriften und manchfaltigen Artikeln, welche zur Belehrung, Erweckung der Aufmerksamkeit und Belustigung der Jugend dienen, dergestalt erweitert, daß er nun aus 172 Artikeln besteht. Er enthält auch viele Artikel aus dem berühmten Kunstcabinet Herrn Catels in Berlin, und mehrere Suiten von Gipsabgüssen zu wohlfeilen Preisen, worunter sich auch eine Sammlung von Nürnbergischen Gelehrten und Künstlern befindet, alle nach dem Leben vom Herrn Nayen verfertigt.


9.
Kleine Chronik der Reichsstadt Nürnberg. Altdorf, im Verlag Joh. Paul Meyers, Universitätsbuchdruckers. 1790. 8 Bogen in 8. (24 Kr.)
Wir haben noch von keiner Fränkischen Stadt ein Geschichtbuch von diesem Zuschnitt; und wer die 1707 zu Halle gedruckte historische Nachricht von der Stadt Nürnberg hiemit vergleichen will, wird finden, daß man auch im Chronikenschreiben und in der historischen Kritik seit jener Zeit um vieles weiter gekommen ist. Vielleicht findet dieses Beyspiel in andern Reichsstädten und Landstädten| Frankens Nachahmung, wobey die Teutsche Geschichte im Allgemeinen viel gewinnen würde. Der Verfasser dieser kleinen Chronik ist Professor Siebenkees zu Altdorf, welcher darüber Vorlesungen hält.


10.
Über Windsheims Entstehung. Eine Einladungsschrift zu dem Pfingstexamen von Joh. Georg Nehr, Rector und Inspector des Gymnasiums zu Windsheim. Rothenburg ob der Tauber, gedruckt mit Hollischen Schriften. 1790. 16 Seiten in 4.
Daß der Verf. zu Aufsätzen dieser Art die Teutsche Sprache gewählt, und nach dem Vorgang des verdienstvollen Rector Dietz einen Gegenstand der vaterländischen Geschichte bearbeitet hat, billige ich von Herzen. Da über dieses Thema bloß Muthmaßungen gewagt werden können, so tritt der Verf. derjenigen bey, nach welcher Windsheim Namen und Ursprung von den Winidern, einer Slavischen Nation, haben soll. Übrigens war es schon im 8ten Jahrhundert als villa regia im Rangau vorhanden, und scheint auch bey seiner allmähligen Umbildung in eine Stadt von den Kaisern und Königen unmittelbar abhängig geblieben zu seyn. Die| Hauptkirche zum H. Martin stand unter dem Bischoff zu Wirzburg. Durch die fortgesetzte Bearbeitung der durch Fabeln entstellten Stadtgeschichte wird der Herr Verf. sich ein Verdienst erwerben.


11.
M. Io. Geo. Frid. Krafft, Philos. et Math. Prof. publ. brevis recensus pastorum, decanorum et superintendentium (nec non diaconorum) ad Aissum Neustadiensium. Particula I. Baruthi 1789. 2 B. Particula II. 1790. 2 B. in 4.

Diese beyden Gelegenheitsschriften sind großentheils aus M. Matthias Salomon Schnizers, ehemahligen Archidiakons zu Neustadt an der Aisch, 1708 geschriebenen ungedruckten Neustädter Chronik, die im Plassenburgischen Archiv aufbewahrt wird, gezogen. Merkwürdige Gelehrte oder Schriftsteller kommen bisher nicht darunter vor. S. 8 kommt ein geborner Nürnberger vor, Anton Wenig, geb. 1545, gest. 1611.


12.
Ioh. M. Schneidt – schediasma iuridico-canonico-historicum de emancipatione canonicorum in genere, et dioeceseos Wirzburgensis in specie. Wirzb. 1789. 104 S. in 8.
| Diese Abhandlung klärt einen Umstand im Teutschen Kirchenrecht auf, der bisher in den Lehrbüchern desselben nicht vollständig vorgetragen wurde. S. 29–39 wird der Streit des Fürstbischoffs zu Wirzburg Friedrich Carl mit dem Collegiatstift zu Haug wegen der Emancipations-Ceremonie der Capitularen vom J. 1741 erzählt, und die Gründe und Gegengründe aus den zu Rom gedruckten Acten werden in einem kurzen Auszug dargestellt. Ferner wird S. 46–52 erzählt, mit welcher Ceremonie diese Art des Pennalismus im Collegiatstift zu St. Gangolf in Bamberg, im Domstift zu Wirzburg, in dem Ritterstift zu St. Burkard, im Collegiatstift zu Haug, und Neumünster in Wirzburg jetzt noch vor sich geht. Seit 1788 wird der Ruthengang im Domstift nicht mehr auf die blosse Haut ertheilt, sondern nur das Oberkleid dabey abgenommen. So ist derselbe auch im Stift zu St. Burkard, zu Haug und Neumünster modificirt, und werden die Ruthenstreiche bloß auf die Kleider ertheilt. – Herr Hofr. Schneidt bemerkt S. 56 wider die gemeine Meinung, daß dieser Ruthengang nicht eingeführt worden sey, um Fürsten und Grafen vom Domstift abzuhalten, denn es sey kein Statut vorhanden,| welches dieselben ausschließt, und es seyen immer Grafen, öfters auch Fürsten, unter den Domherren zu Wirzburg gewesen. Die 15 angehängten Urkunden waren bereits alle gedruckt, aber noch von niemand gesammelt worden.


13.
Über Erbschafts-Steuer oder lachende Erben-Gebühr. Nach Grundsätzen teutscher Provincial-Rechte, insonderheit in Beziehung auf den Collateral-Anfall in dem Fürstenthum Bayreut. Mit Vorrede über diesen Gegenstand von D. Johann Ludwig Klüber. Erlangen bey J. F. Palm 1790. Vorrede XL. S. Text. 42 S.
In einem Fürstl. Onolzbachischen Ausschreiben am 17 März 1766 ist diese Erbschaftssteuer im Fürstenthum Anspach eingeführt, und verordnet worden, daß bey jeder Erbschaftstheilung, wo keine Kinder vorhanden sind, sondern die Erbschaft an einheimische oder auswärtige Seitenfreunde gelangt, vom Hundert 5 fl. als Zuchthausbeytrags-Gelder erhoben werden sollen. Diese Abgabe wurde 1769 auf 21/2 Procent gesetzt. Eine ähnliche Verordnung erging den 27 April 1769 von der Fürstl. Regierung zu Bayreut, vermög deren in solchen Fällen 21/3 procent zur| Zuchthauscasse sollen bezahlt werden. Der ungenannte Verf. obiger Abh. untersucht, ob diese Abgabe für eine Steuer oder Nachsteuer zu halten, sucht den entfernten und nähern Grund derselben auf, und bemüht sich deren Rechtmäßigkeit nach den Reichsgesetzen zu zeigen. Er hält dieselbe weder für eine Personal- noch Realabgabe, sondern für ein vermischtes Prästandum, und beantwortet hieraus die Fragen: welche Personen davon frey sind, welche sie zu entrichten haben, und von welchen Sachen sie zu leisten sey, auch was bey der Taxation zu beobachten. Er beschließt mit dem Wunsch einer neuen gesetzlichen Bestimmung über die hier eintretenden streitigen Rechtsfragen. Der Herausgeber hat in der Vorrede erhebliche Erinnerungen und Zusätze gemacht. Wenn dieser S. XIV. behauptet, die Retorsion, deren sich fremde Obrigkeiten in Ansehung dieser Erbschaftssteuer bey Anspachischen und Bayreutischen Seitenverwandten bedienen, sey ungegründet, so kann ich ihn auf die 1787 zu Altdorf erschienene Abhandl. des D. Cph. Jacob Schmidmers de retorsione iuris verweisen, worin diese Frage hinlänglich erörtert ist. Ich wünschte zu wissen, ob sonst noch in einem Gebiete des Fränkischen Kreises diese Abgabe, ausser dem Fall der| Retorsion eingeführt ist, da ich zur Zeit kein Gesetz ausser den oben genannten kenne.


14.
Biographien hingerichteter Personen, die sich durch ihre hohe Würde, Gelehrsamkeit, Verbrechen, Unschuld oder Martern auszeichneten, aus den besten Schriften gesammlet. Nürnberg bey E. C. Grattenauer. 1790. 1 Alph. in 8.

Aus dieser Sammlung, welche dem Liebhaber historischer Lectüre zur Unterhaltung dienen kann, wenn auch der Geschichtkenner daraus nichts neues lernt, zeichnen wir zur Fränkischen Geschichte folgende Artikel aus:

III. Nicolaus von Gülchen, Nürnbergischer Rathsconsulent, der 1605 mit dem Schwerd hingerichtet wurde. S. 29–35 und S. 353–355.

VI. Christian Wilhelm Baron von Krohnemann, welcher 1686 zu Culmbach als betrügerischer Goldmacher gehängt wurde. S. 74–83.

XI. Georg Moritz Lowiz, aus Fürth bey Nürnberg gebürtig, anfangs Goldschmid, nachher Professor der Mathematik und Physik zu Nürnberg, ferner Professor der praktischen Mathematik zu Göttingen, endlich| Mitglied der Petersburger Akademie der Wissenschaften, wurde 1774 auf einer astronomischen Reise von der Rotte Pugatschews gespießt. S. 122–134.

XX. Nikel List, der bekannte Kirchenräuber, S. 255–285. schlägt auch in die Fränkische Geschichte ein, da er auch in Franken einige Zeit sein Wesen trieb.

XXII. Gabriel Wolf, ein vieljähriger Falsarius, der 1593 zu Nürnberg enthauptet und verbrannt wurde. S. 289–294.

XXIII. Eppelein von Gailingen, ein berüchtigter Placker im XIV. Jahrhundert, und Feind der Fränkischen Reichsstädte, besonders Nürnbergs, der 1381 zu Neumarkt gerädert wurde. S. 295–300.

XXVI. Johann Funk, Hofprediger zu Königsberg, ein geborner Nürnberger, der 1566 als ein untreuer Diener enthauptet wurde. S. 349–352.


15.
Lebensgeschichte eines im hohen Alter verstorbenen sonderbaren Mannes, M. Joh. Wolfgang Brenk’s, der im 46sten Jahre seines Lebens von der christlichen zur jüdischen Religion überging und sich zu Amsterdam beschneiden| ließ, aus glaubwürdigen Nachrichten beschrieben vom Prof. Will. Anspach bey Haueisen, 1791. 10 Bogen in 8. (30 Kr.)
Dieß ist die Schrift, deren oben S. 343 vorläufig ist gedacht worden. Brenk war der Sohn eines protestantischen Pfarrers zu Eichelsdorf im Wirzburgischen, wurde sein ganzes Leben hindurch von besondern Schicksalen verfolgt, die er sich, zumahl in seinen jüngern Jahren, selbst durch seinen Renommistengeist zuzog, welcher ihm auf 4 Universitäten Relegation und Consilium abeundi, und nachher noch den Verlust der Stelle eines Hessischen Legations-Secretärs beym Fränkischen Kreise zuzog. Die Liebe zur hebräischen Sprache und rabbinischen Litteratur machte aus ihm einen Proselyten des Judenthums, welches er jedoch bis an seinen Tod auch gegen seine vertrautesten Freunde verbarg, indem er nach und nach 4 christliche Frauen heyrathete, auch seine Kinder taufen ließ. Er hatte seine eigne Philosophie, sein eignes Religionssystem und seine eignen politischen Meinungen. Unter diesen waren manche beyfallswürdig; er bestritt z. E. die Todesstrafen der Diebe. Er wußte seine Bedürfnisse so einzuschränken, daß er einige Zeit täglich von 10 Pfennigen leben konnte.| Dieß sind nur einige von den Zügen und Anekdoten, welche Hr. Prof. Will, sein alter Freund, theils aus einigen ihm von seinem Leben schriftlich mitgetheilten Nachrichten, theils aus einem hinterlassenen, in verschiedenen Sprachen aufgesetzten Tagebuch, theils aus persönlicher Kenntniß und Umgang mit ihm, zusammengetragen und dadurch eine sehr lesenswürdige und lehrreiche Biographie geliefert hat.


16.
Beytrag zur Geschichte des Bauernkriegs in Franken, besonders im Bisthum Bamberg. Aus einer gleichzeitigen Handschrift herausgegeben von Georg Ernst Waldau. Nürnberg bey E. C. Grattenauer, 1790. 100. S. in 8.
Von diesem Mspt, das hier zum erstenmahl aus der Ebnerischen Bibliothek zu Nürnberg gedruckt erscheint, finden sich in Fränkischen Bibliotheken mehrere Abschriften. Der Herausgeber hat in der Vorrede die Schriften, welche sich auf den Bauernkrieg in Franken beziehen, verzeichnet, und einige litterarische und Spracherläuterungen unter dem Text beygebracht. S. 13 wünscht er den Carmeliter zu Bamberg zu kennen, der nebst| Schwanhäuser daselbst Luthers Lehre gepredigt hat; welches ein Bambergischer Geschichtforscher leicht wird angeben können. – Diese Erzählung eines Zeitgenossen und zum Theil Augenzeugen bekommt einen doppelten Wehrt durch die eingeschalteten Ausschreiben, Urkunden und Verträge, welche jene merkwürdige Begebenheit veranlaßt hat. Der Verfasser schätzte den Schaden, welchen das Stift durch diesen Aufruhr erlitte, auf 300,000 Gulden. Die Unterthanen mußten durch eine Steuer den den Edelleuten zugefügten Schaden, der auf 170,000 fl. geschätzt wurde, ersetzen. – Wenn noch mehrere solche Particulargeschichten geliefert sind, so wünschen wir eine pragmatische Bearbeitung dieser Begebenheit des XVI Jahrh. im Ganzen zu erhalten. Jetzt ist es etwas zu früh.


17.
Allgemeines Archiv für die Länder- und Völkerkunde. Herausgegeben von Friedrich Carl Gottlob Hirsching. Leipz. I B. 1790. 1 Alphabet in gr. 8.

In demselben gehören hieher folgende Aufsätze:

3. Meine Reise durch Hohenlohe. S. 19.
| 5. Historisch-geographische Beschreibung der Stadt Eichstädt. S. 68.

6. Von dem Chausseebau im Fürstenthum Eichstädt. S. 115.
7. Volksmenge des Fürstenthums Eichstädt. S. 128.
9. Von der Papiermühle bey Hof. S. 145.
10. Anzahl der Baumwollenstrumpfwürker- und Weberstühle in der Landeshauptmannschaft Hof. S. 150.
11. Bevölkerungszustand der Städte, Märkte und Dörfer in der Landeshauptmannschaft Hof im Vogtländischen im J. 1783. S. 152.
13. Über das mineralische Wasser zu Steben im Fürstenthum Bayreuth. S. 160.
18. Beschreibung der Gold-Cronacher Gold- und Silberbergwerke im Fürstenthum Bayreut. S. 182.
20. Bischöfflich-eichstädtische Leichen- und Trauerverordnung, wie solche seit dem ersten May 1789 daselbst gehalten wird. S. 199.

21. Hochfürstl. Brandenb. Bayreut. Verordnungen das Abhauen der Bäume zu Mayen, die herumziehenden Bärenführer und ähnliche Vaganten betr. S. 209.
| 22. Beschreibung der Charfreytagsprocession zu Herzogaurach im Bambergischen am 10ten April 1789. S. 226.

23. Natürliche Merkwürdigkeiten im Fürstenthum Eichstädt und einem Theil des heutigen Nordgaues. S. 250.
26. Etwas über den Anbau kleiner oder Trüpfhäuser. S. 295. (aus dem Höfer Intelligenzblatt.)
27. Arbeitslohn der Maurer und Zimmerleute im Fürstenthum Bayreut. S. 299. (vom Febr. 1782 steht bereits in Meusels histor. Litterat. 1783. Nov. S. 442.)
28. Landeshauptmannschaftliche erneuerte Verordnung, wie es bey Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen in der Stadt Hof gehalten werden soll, vom 24 März 1783. S. 302.
30. Nachrichten von der gegenwärtigen Einrichtung und dem Fortgange des Krankeninstituts zu Erlangen. S. 310.
31. Kurze Übersicht des Zustandes der Stadt Hof im Bayreutischen vom J. 1785. S. 332. (war schon einzeln in 8. gedruckt. Der Verf. ist der nunmehrige Herr Minister von Weitershausen.)