Seite:P. Florian Baucke, ein deutscher Missionär in Paraguay (1749 - 1768).pdf/147

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eingebüßt hätten. – Wir mußten oft über Flüsse setzen und auf freiem Felde unser Nachtlager halten. Den 29. September blieben wir am Flusse Areco, an dem das Jesuitenkolleg von Buenos Aires seine größte Meierei besaß. Wir durften nicht hineingehen.

Am 4. Oktober sahen wir Buenos Aires und fuhren nach 9 Uhr in die Stadt zum Kolleg Belen Bethlehem. Zwei Kompagnien Grenadiere erwarteten uns mit aufgepflanztem Gewehre. Der Zulauf der Städter war so groß, als wenn die Hinrichtung vieler Missetäter anzusehen gewesen wäre. Wir Missionäre wurden in dem Hause neben dem Kolleg untergebracht, in welchem man sonst die geistlichen Übungen abzuhalten pflegte. Beim Eingang standen achtundvierzig Grenadiere mit ihren Offizieren. Unsere Koffer und Lebensmittel wurden von den Wagen genommen und die Schlüssel abgefordert. Nach drei Tagen erhielten wir die durchsuchten Koffer wieder, aus welchen man alles, was nicht Wäsche oder Kleidung war, herausgenommen hatte. Die Lebensmittel, Wein u. dgl., beliebten der Herr Major und die andern Offiziere unserer Wache für sich zu behalten.


Gefangenschaft in Buenos Aires.

Der Major und die Offiziere besuchten uns alsogleich und nahmen uns alle Papiere, die wir in der Tasche hatten, Federn und Tinte und sogar die Bildchen, die wir im Breviere liegen hatten, weg, wenn etwas darauf geschrieben war. Zwei Missionäre wurden besonders eingeschlossen. Vor der Zimmertüre eines jeden dieser beiden stand eine Schildwache. Was sie nötig hatten, wurde ihnen in diese Zimmer gebracht; nicht einmal zu dem mit einem Gitter verwahrten Fenster, das in den Garten ging, durften sie gehen, damit sie ja mit keinem Menschen sprechen könnten. Es läßt sich kein anderer Grund dieses Verfahrens denken, als daß man die Stadt glauben machen wollte, diese zwei seien besonders große Verbrecher. Die beiden Patres drangen darauf, man möge ihnen doch die Gründe bekannt geben, warum man sie so hart halte, und möge die Gründe prüfen. Aber erst nach zwei Monaten wurde im Auftrag des Statthalters ein Verhör vorgenommen; man stellte jedoch keine andern Fragen an sie als diese: aus welchem Lande sie gebürtig, wann sie in den Orden eingetreten seien, ob sie bei ihrem Abzuge aus dem Kolleg kein Geld mitgenommen