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steht ihnen in häuslichen und geschäftlichen Angelegenheiten ratend und helfend bei und bemüht sich möglichst, ihnen auf den Zeitpunkt der Entlassung den Eintritt in geordnete Verhältnisse zu erleichtern.
Er kontrolliert die bedingt Freigelassenen und rapportiert allfällige Verwirkungen an den Regierungsrat.
Er verfaßt die nötigen Berichte und Gutachten an die Oberbehörde und besorgt die Korrespondenz. Alle auf die Anstalt bezüglichen Akten hat er sorgfältig aufzubewahren.

16.

Über die Verwaltung des Personellen hat die Direktion folgende Bücher zu führen:
a. Ein Tagebuch über den Eintritt der Sträflinge aller Klassen aus beiden Geschlechtern mit fortlaufender Nummer und Angabe der Namen, der Heimat, des Alters, Standes und Berufes, des Datums und der Ursache der Verurteilung, der Strafart und Strafzeit, alles nach Inhalt des Auftrages der Justizdirektion zur Aufnahme der Verurteilten in die Anstalt.
b. Aus diesem Tagebuch werden die Hauptkontrollen oder Matrikel der Sträflinge gebildet und zwar nach folgenden Abteilungen:
I. Männliche Sträflinge:
1. kriminelle und
2. korrektionelle.
II. Weibliche Sträflinge:
1. kriminelle,
2. korrektionelle und
3. Zwangsarbeiterinnen.
Diese Matrikel sollen neben den für das Tagebuch vorgeschriebenen Rubriken auch noch angeben: den Hauptinhalt allfällig früherer Strafsentenzen des Sträflings mit Datum oder Hinweisung auf die ihn betreffende frühere Nummer des Matrikels, das Betragen des Sträflings während seiner Strafzeit, die gegen ihn verhängten Strafen und alle ihn betreffenden Vorfälle und Veränderungen, sowie endlich auch das Datum seines Austrittes aus der Anstalt.
c. Eine Kontrolle der in der Strafanstalt verwahrten Untersuchungsgefangenen.
d. Ein bewegliches Verzeichnis der jeweilen anwesenden Sträflinge und Untersuchungsgefangenen.
e. Ein Verzeichnis der in den Krankensaal tretenden Sträflinge mit Datum des Ein- und Austritts.
f. Ein Verzeichnis der verstorbenen Sträflinge mit Angabe des Todestages und der Ursache des Todes.
g. Eine Austrittskontrolle mit Angabe der Ursache des Austrittes.
h. Eine Kontrolle über bedingte Freilassungen.
i. Eine Kontrolle über bedingt Freigelassene.
k. Eine Kontrolle über definitiv Begnadigte.
l. Ein Besuchsregister.
m. Ein Rapportbuch über Disziplinarfehler und deren Bestrafung.
n. Ein Kopierbuch.

17.

Der Direktor steht der Ökonomie der Strafanstalt vor, überwacht deren Werkstätten, Magazine und Vorräte, sorgt für Anschaffung der nötigen Viktualien und Effekten, schließt die in dieser Hinsicht erforderlichen Verträge ab und besorgt die Einnahmen und Ausgaben und die Rechnungsführung.
Ebenso sorgt er für den guten Zustand der Gebäude, Höfe, Gärten und des Inventars, namentlich auch der Löschrequisiten.

18.

Die Rechnung wird auf Grundlage der doppelten Buchhaltung geführt, und soll über den Arbeitsverdienst, die Kosten der Verwaltung, der Verpflegung, Bekleidung und des gesamten Haushalts, den Stand der Kasse, der Vorräte, des Inventars und der Ausstände, sowie über das Guthaben der Gefangenen klaren Aufschluß geben.

19.

Es werden folgende Bücher geführt:
1. Journal.
2. Hauptbuch.
3. Debitorenbuch. (Konto-Korrent.)
4. Arbeitsjournale.
5. Die nötigen Lager- und Magazinbücher.
Empfohlene Zitierweise:
n.n.: Strafhaus-Ordnung. , Luzern 1893, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Strafhaus-Ordnung_1893_Luzern_ZentralGut_993983580105505.pdf/5&oldid=- (Version vom 20.6.2023)