Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des, nach Artikel 24 der Reichsverfassung vom Bundesrath unter Unserer Zustimmung gefaßten Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt:
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