Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags
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(Nr. 1146.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 16. Oktober 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung des Deutschen Reichs, im Namen des Reichs, was folgt:
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