Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 13. Oktober 1875
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[309]
|
(Nr. 1088.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 13. Oktober 1875. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung des Deutschen Reichs, im Namen des Reichs, was folgt:
|