Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 14. Januar 1878
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(Nr. 1219.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 14. Januar 1878. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
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