Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 20. Februar 1884
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(Nr. 1530.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 20. Februar 1884. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
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