Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 27. Januar 1880
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(Nr. 1359.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 27. Januar 1880. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
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