Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 4. November 1881
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(Nr. 1450.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 4. November 1881. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
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