Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Vom 12. August 1901

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Titel: Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1901, Nr. 36, Seite 283 - 293
Fassung vom: 12. August 1901
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Bekanntmachung: 27. August 1901
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(Nr. 2795.) Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Vom 12. August 1901.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Anschluß an die Vorschrift unter B der Anlage zu §. 5 des Militär-Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die in der Anlage enthaltene Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine tritt an die Stelle der durch Verordnung vom 13. August 1895 (Reichs-Gesetzbl. S. 431) festgestellten Klasseneintheilung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 12. August 1901.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.


__________________

[284]

Klasseneintheilung
der
Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.



Beim Reichsheere: Bei der Marine:
I. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Der Büreauvorsteher bei dem Chef des preußischen Generalstabes der Armee. 1. Der zur Dienstleistung beim Gouvernement von Kiautschou kommandirte höhere Marine-Intendanturbeamte.
2. Die Festungsoberbauwarte und Festungsbauwarte. 2. Die Lootsenkommandeur der Marine und dessen Vertreter.
3. Die Oberzahlmeister und Zahlmeister. 3. Die Geschwadersekretäre während ihrer Dienstleistung als solche.
4. Die Korpsroßärzte, die Oberroßärzte und Roßärzte. 4. Die zu den Marine-Stationskommandos zur Dienstleistung kommandirten Marine-Intendantursekretäre.
     Bayern: 5. Der Roßarzt bei der Marine-Feldbatterie.
           die Korpsstabsveterinäre, die Stabsveterinäre und die Veterinäre.
5. Die Oberapotheker.
6. Der Armeemusikinspizient.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
7. Der Büreauvorsteher und die Geheimen Kanzleisekretäre beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. 6. Die dem mobilen Bureau des Admiralstabs der Marine zugetheilten etatsmaßigen oberen Civilbeamten der Marine.
8. Die Topographen und Trigonometer. 7. Die Civilmitglieder der Küstenbezirksämter I in Neufahrwasser, II in Stettin, III in Kiel, IV in Husum, V in Bremerhaven, VI in Wilhelmshaven.
9. Der höhere Civilverwaltungsbeamte bei den Etappeninspektionen.
10. Die in Beamtenstellen des Militäreisenbahnwesens befindlichen oberen Beamten, als:
      a) die höheren Eisenbahnbeamten und deren Gehülfen beim Chef des Feldeisenbahnwesens, beim stellvertretenden Generalstabe der Armee und den immobilen Linienkommandanturen, [285]
      b) die Telegrapheninspektoren, die Telegraphenaufseher und die Rendanten bei den Militäreisenbahndirektionen,
      c) die Assistenten bei den immobilen Linienkommandanturen,
      d) die Büreaubeamten bei den unter a genannten Behörden,
      e) die Kanzlisten bei den immobilen Linienkommandanturen.
11. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung kommenden oberen Beamten, als:
      a) die höheren Beamten und Sekretäre bei den Baudirektionen,
      b) die Eisenbahnbauinspektoren und Eisenbahnbetriebsinspektoren, bei den Militäreisenbahndirektionen, Betriebsinspektionen, Betriebs- und Baukompagnien,
      c) die Eisenbahnbaumeister, Maschinenmeister, Maschineningenieure[1], Telegrapheningenieure, Stationsvorsteher, Bahn- und Betriebskontroleure,
      d) die Eisenbahnbauführer, Maschinenmeisterassistenten, Stationsassistenten, Expeditionsbeamten, Geometer,
      e) die Eisenbahn- und die Betriebssekretäre,
      f) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisenbahnarbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvorsteher und Güterexpedienten),
      g) die Materialienverwalter, Bahnmeister und Telegraphenaufseher.
Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen. [286]
12. Die Elektrotechniker für Panzerbatterien.
13. Die Feldzahlmeister.
14. Die Bekleidungsamtsbeamten und die Festungsgefängnißrendanten in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind.
B. Untere Militärbeamte
(im Range vom Feldwebel abwärts).
1. Die Zeughausbüchsenmacher. 1. Die Büchsenmacher bei den Marinetheilen.
2. Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen.
3. Die Waffenmeister.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
4. Die Obersetzer, Oberdrucker und Drucker beim Chef des Generalstabes des Feldheeres und bei einem Armeeoberkommando. 2. Die dem mobilen Büreau des Admiralstabs der Marine zugetheilten etatsmäßigen Civilunterbeamten der Marine.
5. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung kommenden unteren Beamten, als: 3. Die Beobachter (bei den Küstenbeobachtungsstationen).
      a) die Werkmeister[1], Wagenmeister und Magazinaufseher,
      b) die Lokomotivführer, Zugführer, Packmeister, Telegraphisten,
      c) die Zimmermeister und Maurermeister,
      d) die Zeichner, Kanzlisten und Drucker,
      e) die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter, Oberbauvorarbeiter, Güterbodenvorarbeiter, Heizer, Maschinenwärter,
      f) die Rangirer, Weichensteller, Bahnwärter, Bremser, Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter, Güterbodenarbeiter, Maschinenputzer und Wagenschmierer.
Die unter Nr. 5 aufgeführten Beamten sind nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen. [287]
6. Die Maschinenwärter für Panzerbatterien.
7. Die Meister und Arbeiter bei den Reparaturwerkstätten des Belagerungstrains.
8. Die Unterbeamten bei den Bekleidungsämtern und den Festungsgefängnissen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind.
II. Militärbeamte, welche in einem doppelten Unterordnungsverhältniß stehen, und zwar einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vorgesetzten höheren Beamten oder Behörden.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Die Korpsintendanten und die Vorstände der Divisionsintendanturen und der Intendantur der Eisenbahntruppen, sowie deren Vertreter. 1. Die Marine-Intendanten und deren Vertreter.
2. Die Kriegs- und Oberkriegsgerichtsräthe. 2. Die Marine-Oberkriegsgerichtsräthe und -Kriegsgerichtsräthe.
3. Die Militärgerichtsschreiber. 3. Die Marine-Gerichtsschreiber.
4. Preußen und Sachsen:
      die Militäroberpfarrer, die Divisions-, Garnison-, Kadetten- und Anstaltspfarrer.
4. Die Marine-Oberpfarrer und Marine-Pfarrer.
Bayern und Württemberg:
      siehe II A 17.
5. Die Marine-Stabszahlmeister Oberzahlmeister und Zahlmeister, soweit dieselben nicht lediglich als Geschwadersekretäre fungiren: siehe I A 3.
5. Die Korpsstabsapotheker und die Garnisonapotheker. 6. Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifften oberen Civilbeamten, sowie die unter III A 7 bis 17 genannten Militärbeamten der Marine.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
6. Bei den Feldintendanturen: 7. Die Telegraphensekretäre und Assistenten bei den Kriegsküstentelegraphenstationen, welche von der Oberpostdirektion gestellt werden. [288]
      a) die Armee-, Etappen-, Feld- und Divisionsintendanten sowie sämmtliche Feldintendanturräthe und die mit der Stelle eines etatsmäßigen Feldintendanturrraths beliehenen Beamten,
      b) die Sekretäre,
      d) die Assistenten.
7. Die stellvertretenden Intendanten, der Vorstand der Intendantur des stellvertretenden Generalstabs sowie deren Vertreter.
8. Die oberen Beamten bei den Feldkriegskassen, als:
      a) die Kriegszahlmeister,
      b) die Kassirer,
      c) die Kassirer und Buchhalter,
      d) die Buchhalter,
      e) die Kassenassistenten,
      f) die Buchhalter bei den Betriebsabtheilungen der Militäreisenbahndirektionen, falls sie nicht zu den Personen des Soldatenstandes gehören.
9. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappenmagazinanstalten, einschließlich der Feldbäckereiämter und der Magazine auf den Sammelstationen, als:
      a)die Feldproviantmeister,
      b) die Feldmagazinrendanten,
      c) die Feldmagazinkontroleure,
      d) die Feldmagazinassistenten.
10. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappenlazarethanstalten, den Güterdepots der Sammelstationen und den Sanitätszügen, als:
      a) die Lazarethpfarrer,
      b) die Feldlazarethinspektoren,
      c) die Feldlazarethrendanten,
      d) die Feldapotheker.
11. Die den stellvertretenden Korpsgeneralärzten beigegebenen stellvertretenden Korpsstabsapotheker und die Feldstabsapotheker.
12. Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappentelegraphenbehörden, als:
      a) die Telegraphendirektoren,
      b) die Telegrapheninspektoren,
      c) die Telegraphensekretäre,
      d) die Telegraphenassistenten.
13. Bei dem Chef der Militärtelegraphie:
      die Telegraphensekretäre.
14. Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, als:
      a) der Feldoberpostmeister,
      b) die Feldoberpostinspektoren,
      c) die Armeepostdirektoren,
      d) die Armeepostinspektoren,
      e) die Feldpostmeister,
      f) die Feldoberpostsekretäre,
      g) die Feldpostsekretäre,
      h) die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der Postpferdedepots.
15. Der Feldpolizeidirektor und die Feldpolizeikommissare im großen Hauptquartiere. [289]
16. Die Intendantur- und oberen Proviantamtsbeamten, sowie die der gleichen Beamtengattung angehörigen Beamten der Konservenfabriken, die Beamten der Garnisonbau, die Garnisonverwaltungs- und Lazarethbeamten in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind,
     ferner:
17. Bayern und Württemberg:
die Feldgeistlichen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
1. Die Unterapotheker und Militärapotheker einschließlich der einjährig-freiwilligen Militärapotheker. 1. Die Marine-Küster.
Preußen und Sachsen:
      die Divisions-, Garnison- und Anstaltsküster,
      die Militärgerichtsboten.
2. Die Marine-Gerichtsboten.
Bayern:
      die Militärgerichtsboten.
3. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifften unteren Civilbeamten sowie die unter III B 9 genannten Militärbeamten der Marine.
Württemberg:
      die Militärgerichtsboten.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3. Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen.
4. Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher bei den Feld- und Etappenmagazinanstalten sowie den Magazinen auf den Sammelstationen.
5. Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.
6. Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei den Generaletappeninspektionen.
7. Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apothekenhandarbeiter bei den Feld- und Etappenlazarethanstalten.
8. Die Telegraphenvorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- und Etappentelegraphie.
9. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.
10. Die Unterbeamten der Proviantämter und Konservenfabriken, der Garnison- und Lazarethverwaltungen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind;
      ferner:
12. Württemberg:
     die Feldküster. [290]
III. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Deutsches Reich: 1. Die Marine-Intendanturräthe, soweit dieselben nicht unter die Kategorie II A 1 und II A 2 fallen.
      beim Reichsmilitärgerichte:
           die Senatspräsidenten 2. die Marine-Intendanturassessoren
           die Reichsmilitärgerichtsräthe
           der Obermilitäranwalt, 3. die Marine-Intendanturreferendare,
           die Militäranwälte, 4. Die Marine-Intendantursekretäre, soweit sie nicht unter dia Kategorie I A 4 fallen.
          die Obersekretäre (Militärgerichtsschreiber) 5. Die Marine-Intendanturregistratoren,
2. Preußen: 6. Die Oberlootsen der Marine, soweit sie nicht die Kategorie I A 2 fallen.
     bei den Militärintendanturen: 7. Die Ressortdirektoren, Für Schiffbau und Maschinenbau. Die eingeschifften Beamten stehen im doppelten Unterordnungsverhältnisse; siehe II A 6
     a) der Oberintendanturrath und Vorstand der Intendantur der militärischen Institute, 8. die Betriebsdirektoren
     b) die Intendanturräthe und Assessoren soweit sie nicht unter die Kategorie II A 1 fallen, 9. die Bauinspektoren,
     c) die Refendare 10. die Baumeister,
     d) die Sekretäre 11. die Bauführer,
     e) die Registratoren 12. die Ressortdirektoren, für Hafenbau, zu 12 bis 15, welche vor dem 1. April 1880 angestellt sind, zu 16 und 17, welche vor dem 1. April 1880 Werftsekretäre oder Büreauassistenten waren.
     ferner: 13. die Bauinspektoren
Bayern: 14. die Obermeister bei den Werften,
     a) der Oberintendanturrath und Vorstand der Intendantur der militärischen Institute, 15. die Werkmeister
     b) die Intendanturrräthe und Assessoren, soweit sie nicht unter die Kategorie II A 1 fallen, 16. die Werftbetriebssekretäre
     c) die Sekretäre, 17. die Werftschreiber
      d) die Registratoren. 18. Die Garnisonbeamten, welche vor dem 1. April 1880 angestellt sind.
Sachsen:
a) beim Kriegsministerium:
      die vortragenden Räthe einschließlich des vortragenden Bauraths,
      die Expedienten,
      die Kalkulatoren,
      die Registratoren,
      der Kanzleivorsteher;
b) beim Kriegszahlamte:
      die Sekretäre; [290]
c) bei den Militärintendanturen:
      die Intendanturräthe und Assessoren soweit sie nicht unter die Kategorie II A 1 fallen,
      die Referendare,
      die Sekretäre,
     die Registratoren;
d) der Expedient bei dem Militärbevollmächtigten in Berlin.
Württemberg:
a) beim Kriegsministerium:
      die vortragenden Räthe,
      die Expedienten,
      die Registratoren,
b) beim Kriegszahlamte:
      die Kriegszahlmeister,
      die Kassirer,
      die Buchhalter,
c) bei den Militärintendanturen:
      die Intendanturräthe und Assessoren soweit sie nicht unter die Kategorie II A 1 fallen,
      der Intendantur- und Baurath,
      die Sekretäre, soweit sie nicht unter die Kategorie II A 1 fallen,
     die Registratoren;
d) der Expedient bei dem Militärbevollmächtigten in Berlin.
3. Preußen:
der evangelische und der katholische Feldprobst der Armee.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
4. Preußen:
      die im mobilen Büreau des Kriegsministers sich befindenden Räthe, sowie die den mobilen Büreaus des Kriegsministers und des vortragenden Generaladjutanten des Kaisers zugetheilten Geheimen expedirenden Sekretäre, Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre.
19. Die oberen Werftbeamten, soweit dieselben nicht bereits zu den unter III A 7 bis 17 und II A 6 aufgeführten Kategorien gehören, einschließlich der Sekretariats- und Registraturapplikanten (A. K. O. vom 31. März 1880).
20. Die den mobilen Büreaus des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts und des Chefs des Marine-Kabinets zugetheilten Geheimen expedirenden Sekretäre, Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre. [292]
Sachsen:
      die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich befindenden Räthe und die demselben zugetheilten Kanzleibeamten.
21. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind.
22. Die Marine-Intendantursekretariatsapplikanten.
23. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civiloberlootsen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
Deutsches Reich: 1. Die Lootsen I. und II. Klasse beim Marine-Lootsen- und Seezeichenwesen.
      beim Reichsmilitärgerichte 2. die Hafenlootsen,
           die Botenmeister, 3. die Materialienverwalter,
           die Boten. 4. die Maschinisten,
5. die Schiffsführer,
6. die Steuerleute,
7. die Untersteuerleute
8. Der Vorsteher des Brieftaubenwesens.
9. Die Magazinaufseher bei den Werften, welche vor 1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind; die eingeschifften Beamten stehen im doppelten Unterordnungsverhältnisse; siehe II B 3.
10. Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Verpflegungsämter, welche vor dem 1. April 1880 in diese Stelle eingetreten sind.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
Preußen:
Die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus des Kriegsministers und des vortragenden Generaladjutanten des Kaisers. [293]
11. Die unteren Werftbeamten, soweit dieselben nicht bereits zu den unter III B 9 und II B 3 aufgeführten Kategorien gehören (A. K. O. vom 31. März 1880),
12. Die dem mobilen Büreau des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts und des Chefs des Marine-Kabinets zugetheilten Civilunterbeamten der Marine.
13. Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind.
14. Die Führer, auf den Dampfern „Langlütjen“ und „Bombe“ und dem Torpedowerkstattsdampfer.
15. die Maschinisten,
16. die Heizer,
17. die Matrosen,
18. Die Heizer, auf dem Dampfer „Friedrichsort“.
19. die Matrosen
20. Die Maschinenwärter und Heizer bei den Beleuchtungsanlagen in den Weserforts, den Haubitzbatterien Wilhelmshaven und den Beleuchtungswagen und Scheinwerfern der Artilleriedepots; sowie die hierbei beschäftigten Civilarbeiter.
21. Die Lootsenaspiranten, beim Marine-Lootsen- und Seezeichenwesen.
22. die Zimmerleute,
23. die Köche,
24. die Oberheizer und Heizer,
25. die Obermatrosen und Matrosen
26. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civillootsen und Civillootsenaspiranten.
  1. a b Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militäreisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbildung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorübergehend als Werkmeister thätig sind.