Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 11. Juni 1878
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(Nr. 1245.) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Vom 11. Juni 1878. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:
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